Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 48. 1918. 353 
* 2. 
Beschlagnahme. 
Alle von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hiermit 
beschlagnahmt. §ê35 
Wirkung der Beschlagnahme. 4 
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an 
den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen 
über sie nichtig sind. Deu rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, 
die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. 
* 4. 
Veräußerungs= und Lieferungserlaubnis. 
Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten 
Gegenstände erlaubt, jedoch mit folgenden Einschränkungen: * ç 
1. Erreichen die durch diese Bekanntmachung beschlagnahmten Gegenstände eines 
Eigentümers eine Menge von 1 kg, gleichviel, aus welchen Arten der beschlagnahmten 
Gegenstände sich diese Menge zusammensetzt, so ist eine Veräußerung und Lieferung 
nur gestattet: · , 
a) an den Mobilmachungsausschuß vom Roten Kreuz der Provinz Sachsen, 
Deutsche Frauenhaarsammlung, Magdeburg, Heydeckstr. 5; 
b) an die nachstehenden Firmen: 
1. J. Bergmann & Co., Laupheim in Württemberg, 
Carl Both, Wetzlar, 
Deutsche Haarindustrie, Berlin, Potsdamer Str. 138, 
Arthur Eck, G. m. b. H., Dresden, « 
.FranzFreund,Leinefelde, 
.OttoGeber8-Co.,Hambu1-g, 
.0·.8-A.Jacobi,Mannheim, 
Krafft & Buß, Wetzlar, 
.Arno Lenk, Magdeburg, 
10. Maniel & Co., Mannheim, 
11. Josef Nägele, Cöln am Rhein, 
12. August Orlob II, Leinefelde, 1 
13. Sächs. Zopffabrik und Haargroßhandlung Alban Männel, Ortmannsdorf 
im Erzgebirge, 
14. Franz Ströher, Rothenkirchen im Vogtland, 
15. Edmund Weiß, Dresden, 
16. J. W. Zimmer, Frankfurt am Main; 
4 J%c) an diejenigen Firmen oder Personen, welche die von ihnen erworbenen be- 
schlagnahmten Gegenstände an die unter b genannten Firmen liefern, sofern sie einen 
dahingehenden Ausweis von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen 
Kriegsministeriume Sektion WI, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, erhalten 
aben: « 
Opqmenpww
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.