Datum.
des
Gesetzes.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inn h. a #l #t.
JNo.
des
Stücks.
No.
des Gesetzes.
Seite.
44. Mai.
14.
4. Juni.
3.
19.
20.
27.
27.
23. Juli.
25. Juli.
26. August.
30. Juni.
—
3. October.
26. August.
Authentische Uebersetzung der zwischen Preußen
und Westphalen wegen der Grenz- und dahin
gehörigen Angelegenheiten abgeschlosenen Convention.
Authentische Uebersetzung der zwischen Preußen
und Westphalen wegen Auslicferung der Verbrecher
und Vagabunden abgeschlossenen Convention.
Uebereinkunft wegen Aufhebung des Abschosses
zwischen den Königl. Preußischen und Konigl.
Bayerschen Staaten. .
VerordnungüberdieErmäßigungdesAusfuhr-Imposts
für Wolle von 2 Thlr. pro Stein auf
4 gGr.
Verordnung betreffend das Verbot der Einfuhr alker
Baumwollen-Fabrik-Waaren aus dem 8Koönigreich
Preußen in die übrigen Königl. Provinzen.
Königl. Befehl, daß künftig nicht mehr auf Todes--strafe
des Schwerdts, sondern auf die des Beils
erkannt werden 1 oll.
Verordnung, die Aufhebung des algemeinen Indults
betreffend. . . .
Edikt wegen Veräußerung der Domainen, Forsten
und geistlichen Güter.
Deklaration des Stempelgesetzes für die ganze
Monarchie vom 20sten November 1810.
Königl. Befehl, wonach,
Stand, zur Bezahlung von Alimenten,
auch beim Militair-Ge-
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41.
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38.
230.
236.
248.
197.
198.