Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7420.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  3.  Mai  1869.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Privat.  Chaussce
von  Wiesenburg,  im  Zauch-Belziger  Kreise,  Regierungsbezirks  Potsdam,  im
Anschlusse  an  die  Belzig=  Reetzer  Kreis  Chaussee  in  der  Richtung  auf
Coswig.

N#  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Privat-Chaussee
  von  Wiesenburg,  im  Zauch-Belziger  Kreise,  Regierungsbezirks  Potsdam,
im  Anschlusse  an  die  Belzig-Reetzer  Kreis-Chaussee  in  der  Richtung  auf  Coswig
bis  zur  Kreis=  und  Landesgrenze  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem
Unternehmer,  Rittergutsbesitzer  von  Watzdorf  auf  Wiesenburg,  das  Recht  zur
Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der
für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.
Zugleich  will  Ich  dem  Rittergutsbesitzer  von  Watzdorf  gegen  Uebernahme  der
künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des
Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
geltenden  Chausseegeld-  Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen
  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen
angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  3.  Mai  1869.

Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  7420—7421.)  (Nr.  7421.)