404 Nr. 57. 1918.
ein ungehinderter, regelrechter Wagenumlauf unbedingt auch während der Oster-
keiertage sichergestellt werden muß, jegliche Stockung oder Verzögerung muß unter
allen Umständen vermieden werden. Empfänger und Absender haben rechtzeitig die
nötigen Maßnahmen zu treffen. Soweit die mit allen Mitteln zu erstrebende Selbsthilfe
nicht möglich oder nicht ausreichend ist, werden militärische Hilfsaktionen in gleicher
Weise wie an den Wochentagen gestellt werden.
V. s. d. st. G.
v. Voß.