Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

39.
40.

41.

42.

43.

Nr.  58.  1918.

5.  Fenstergrisfe  und  Fensterknöpfe  (s.  auch  lfd.  Nr.  49),  die  nicht  zur  Betätigung

eines  Verschlusses  dienen.  Ausgenommen  sind  Griffe  und  Kuöpfe,  deren  Griffteile
  nicht  vollständig  aus  den  beschlagnahmten  Metallen  bestehen.

36.  Filterrahmen,  Filterroste  und  Filterzellen  in  Rahmenfiltern,  Schalenfiltern,

Trommelfiltern  und  ähnlichen  Filtrationsanlagen,  soweit  sie  nicht  im  Gebrauch
  sind.

.  Füllungen  und  Haudleisten  von  Geländern  und  Balkongittern.
uGeländer,  Griffe  und  Gitter  (s.  auch  lfd.  Nr.  50)  an  Dächern,  an  Balkons,  an

Fenstern,  in  Gängen,  in  Warteräumen,  an  Badewannen  und  Bädern,  auch  freistehende,
  soweit  die  Entfernung  ohne  Verletzung  polizeilicher  Vorschriften  statthaft
  ist.

Hauswasserpumpen,  stillgesetzte  oder  ausgebaute,  nebst  zugehörigen  Brunnenrohren,
  Brunnenventilen,  Kolbenstiefeln  und  Rohrleitungen  dazu.
Rohrleitungen,  Reduzierventile  und  andere  Vorrichtungen  zu  Ausschankapparaten
  für  Bier,  Selterswasser,  Limonaden  und  andere  Flüssigkeiten,  soweit  sie
nicht  im  Gebrauch  sind.

Treppenschutzstangen  und  Geländer  (s.  auch  lfd.  Nr.  54);  Halter  und  Endigungen
dazu;  Ringe  und  sonstiges  Zubehör  für  Treppenseile,  alles,  soweit  die  Entfernung
  ohne  Verletzung  polizeilicher  Vorschriften  statthaft  ist.

Türknöpfe,  Türgriffe,  Türhandhaben,  Türstangen  nebst  Zubehör  (s.  Ifd.  Nr.  55),
soweit  sie  nicht  zur  Betätigung  eines  Verschlusses  dienen,  an  Haustüren,  an-Korridor=
  und  an  Zimmertüren,  an  Ladentüren,  an  Drehtüren,  an  Windfangtüren
  und  an  Fahrstuhltüren.  Ausgenommen  sind  Knöpfe,  Griffe  usw.,  deren
Griffteile  nicht  vollständig  aus  den  beschlagnahmten  Metallen  bestehen.
Ventilationsklappen,  Luftgitter.

 

Lfd.  NVr.  Reihe  III.
44.  Gewichte  von  20  g  Stückgewicht  und  darüber.  Ausgenommen  sind  Normal-=45.



46.
17.

gewichte  zum  Zwecke  der  Eichung,  Präzisionsgewichte  für  wissenschaftliche
  und  technische  Zwecke  in  Apotheken,  bei  Behörden,  in  staatlichen  Instituten,
in  technischen  Betrieben,  bei  Banken,  Goldankaufsstellen,  Münzstellen  und
Juwelieren.

Hohlmaße  (Maßgefäße,  auch  Meßkannen  genannnt).

Tropfsiebe  und  sonstige  lose  Teile  von  Schanktischen,  von  Anrichten,  von  Schankbüfetts,
  von  Ladentischen,  von  Theken  u.  dgl.

Viehglocken.

Lfd.  Nr.  Reihe  IV.

19.

49.

Brauseköpfe  (s.  auch  lfd.  Nr.  34)  von  Badeeinrichtungen  in  Badeanstalten,  Krankenhäusern,
  gewerblichen  Betrieben  und  öffentlichen  Einrichtungen,  jedoch  nicht
die  Zuleitungsrohre.

Fenstergriffe  und  Fensterknöpfe  (s.  auch  lfd.  Nr.  35),  welche  zur  Betätigung  eines
Verschlusses  dienen.  Ausgenommen  sind  Griffe  und  Knöpfe,  deren  Griffteile
nicht  vollständig  aus  den  beschlagnahmten  Metallen  bestehen,  und  Griffe  von
Baskülverschlüssen.