Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 61. 447 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Merckhleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 26. März 1918. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Richtpreise für Frischgemüse. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 23. März 1918, betreffend Richtpreise für Frisch- 
gemüsse. 
Nachstehende in Nr. 70 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt- 
machung der Reichsstelle für Gemüse und Obst zu Berlin vom 18. März 1918 
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 23. März 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintstertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Belianntmachung 
über Richtpreise für Frühgemüse. 
Gemäß 88 4 und 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 
3. April 1917 (ReBl. S. 307) und § 4 des Normalvortrages über Frühgemüse der 
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, gebe ich nachstehend die Richtpreise 
für Frühgemüse bekannt. ' 
Das Gebiet des Deutschen Reiches bleibt wie im verflossenen Jahre in fünf Wirt- 
schaftsgebiete zerlegt, von welchen umfassen das 
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