Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  61.  447

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Merckhleuburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  26.  März  1918.

 

 

 

Inhalt:
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Richtpreise  für  Frischgemüse.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  23.  März  1918,  betreffend  Richtpreise  für  Frischgemüsse.

Nachstehende  in  Nr.  70  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst  zu  Berlin  vom  18.  März  1918
wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  23.  März  1918.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Mintstertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Belianntmachung
über  Richtpreise  für  Frühgemüse.

Gemäß  88  4  und  5  der  Verordnung  über  Gemüse,  Obst  und  Südfrüchte  vom
3.  April  1917  (ReBl.  S.  307)  und  §  4  des  Normalvortrages  über  Frühgemüse  der
Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Geschäftsabteilung,  gebe  ich  nachstehend  die  Richtpreise
für  Frühgemüse  bekannt.  '
Das  Gebiet  des  Deutschen  Reiches  bleibt  wie  im  verflossenen  Jahre  in  fünf  Wirtschaftsgebiete
  zerlegt,  von  welchen  umfassen  das
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