Nr. 61. 447
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Merckhleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 26. März 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Richtpreise für Frischgemüse.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. März 1918, betreffend Richtpreise für Frischgemüsse.
Nachstehende in Nr. 70 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
der Reichsstelle für Gemüse und Obst zu Berlin vom 18. März 1918
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 23. März 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintstertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Belianntmachung
über Richtpreise für Frühgemüse.
Gemäß 88 4 und 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom
3. April 1917 (ReBl. S. 307) und § 4 des Normalvortrages über Frühgemüse der
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, gebe ich nachstehend die Richtpreise
für Frühgemüse bekannt. '
Das Gebiet des Deutschen Reiches bleibt wie im verflossenen Jahre in fünf Wirtschaftsgebiete
zerlegt, von welchen umfassen das
6