Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

604  Nr.  78.  1918.

äußerung  getragener  Kleidungs=  und  Wäschestücke,  Uniformen  und  Schuhwaren  vom
23.  Dezember  1916  (Mitteilungen  der  Reichsbekleidungsstelle  Nr.  2  vom  23.  Dezember
1916)  sowie  ihre  Nachträge,  insofern  darin  der  Verkehr  mit  getragenen  Schuhwaren
geregelt  ist,  bis  auf  weiteres  fiunngemäße  Anwendung.  Soweit  in  diesen  Ausführungsbestimmungen
  die  Reichsbekleidungsstelle  erwähnt  ist,  tritt  an  ihre  Stelle  die  Reichsstelle
  für  Schuhversorgung.

Anmerkung:

Nach  7  5  der  Bekanntmachung  des  Bundesrats  über  die  Errichtung  einer  Reichsstelle
  für  Schuhversorgung  vom  28.  Februar  1918  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  einem
Jahr  und  mit  Geldstrafe  bis  zu  15  000  -&  oder  mit  einer  dieser  Strafen  bestraft,  wer
den  vorstehenden  Bestimmungen  dieser  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit  getragenen
  Schuhwaren  und  gebrauchten  Gegenständen  aus  Leder  zuwiderhandelt.

Neben  der  Geldstrafe  kann  auf  Einziehung  der  Gegenstände  erkannt  werden,  auf
die  sh  6  strafbare  Handlung  bezieht,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Täter  gehören
oder  nicht.

Berlin,  Kronenstraße  50/52,  den  30.  März  1918.

Reichsstelle  für  Schuhversorgung.
Der  Vorstand.
Wallerstein.  Dr.  Gümbel.

!  Berichtigung.  1
In  Nr.  5  der  Mitteilungen  vom  2.  Februar  1918  S.  32  sind  in  der  Notiz  „Bezug
von  Täcksen  und  Schännel-Nägeln“  Ausführungen  der  Ersatzsohlen-G.  m.  b.  H.  als  Bekanntmachung

  bezeichnet  worden.  Es  handelt  sich  nicht  um  eine  Bekanntmachung,
sondern  ein  Rundschreiben  der  Ersatzsohlen-G.  m.  b.  H.

Berlin,  den  6.  April  1918.

Reichsbekleidungsstelle.
Verwaltungsabteilung.

 

(2)  Bekanntmachung  vom  27.  April  1918  betreffend  Frühgemüse  und  Frühobst.
Nachstehende  in  Nr.  88  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwaltungsabteilung,  zu  Berlin
  vom  5.  April  1918  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.  Die