624. Nr. 79. 1918.
Beispiel 7
Mittlerer Beamter, Frau und 4 zu berücksichtigende Kinder,
Intendantursekretär. immobil, außerhalb. des Wohnortes.
Im Zibildiènst jährlich « 5 Im Militärdienst jährlich
Gehalt (Höchstsatz 4500 (Kx) 3300 aaaus dem Zivilgehalt 870 4
Kriegsteuerungsbeihilffe 744 „ Militärdiensteinkommen
Kriegsteuerungszülage 980 A Gehalt als Intendantur-
sekreticr . . .. 2100 „„
Wohnungsgeldzuschuß als
Intendantursekretäür. 630 „
Standortszulage
56,25. 12 .. 675 „
3405 MA
5024 4+ 4275 M
steht sich schlechter um. . 7,49 7, rund 752 M
12.
13.
14.
und erhält diesen Betrag als Kriegsteuerungszulage.
Die erforderlichen Angaben über die Familienverhältnisse u. a.
(Zahl und Alter der Kinder, militärische Dienststellung des Ein-
berufenen usw.) sind nötigenfalls durch Nachfrage bei den Angehörigen
zu ermitteln und erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die Ge-
burtsurkunden, Lehrzeugnisse, Feldpostbriefe (militärische Dienststel-
lung des Absenders) usw. nachzuprüfen. Die Angehörigen sind auf-
zufordern, zur Vermeidung von Weiterungen alle Veränderungen, die
auf die Höhe der Beihilfen und Zulagen von Einfluß sind — nament-
lich auch militärische Abordnung in die Kriegsindustrie —, umgehend
und ohne besondere Aufforderung der Dienstbehörde des Einberufenen
mitzuteilen.
Die militärischen Besoldungen der als Offiziere oder obere Beamte
der Militärverwaltung usw. einberufenen Beamten usw. sind durch
Anfrage bei den betreffenden Militärbehörden zu ermitteln.
Die Festsetzung und Anweisung der den Beamten, die die Besoldung
eines Offiziers oder oberen Beamten der Militärverwaltung erhalten,
etwa zu zahlenden Beträge erfolgt durch das vorgesetzte Ministerium
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Zu diesem Zwecke
haben die Behörden die von ihnen aufgestellten Berechnungen dem
zuständigen Ministerium vorzulegen.