684 Nr. 89. 1918.
Die Nichtbefolgung dieser Kundmachung wird nach den geltenden Gesetzen streng-
stens bestraft.
Libeck, den 6. Mai 1918.
Der k. und k. österr.-ungar. Konful:
Suckau.
(3) Bekanntmachung vom 7. Mai 1918, betreffend Richtpreise für Obst.
Nachstehende in Nr. 106 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt-
machung der Reichsstelle für Gemüse und Obst zu Berlin vom 29. April 1918
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 7. Mai 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Mecerheimb.
bGekanntmachung über Richtpreise für Obst.
Gemäß § 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April
1917 (RGBl. S. 307) habe ich folgende Richtpreise für die Abgabe von Obst durch die
Erzeuger je Pfund (0,5 kg) frei Verladestelle festgesetzt:
Pfennig
Erdbeeren 1. Wahl. .. T70
Erdbeeren 2. Wahl 40
Walderdbeeren ind Monatzserdbeeren 120
Johannisbeeren, weiße und re 30
Johannisbeeren, schwazzeee 45
Stachelbeeren, reif und unreef 35
Himbeeren, in kleinen #aackungen . 11(0
Preßhimbeeren .. .........50
Blaubeeren. (Heidelbeeren) 640
Preißelbeeren 50
Saure Kirschen 1. Wahl (große Kirschen) 45
Saure Kirschen 2. Wahl (auch Prefkirschen) 25
Süße Kirschen 1. Wahl . ......35
Süße Kirschen 2. Wahl (Eitirschen) 25
Reineclauden (große grüne) 35
Mirabellen 45
Pflaumen 1. Wahl (großfrüchtige #elunen und Frih=
zwetschen, nicht Hauszwetschen)