Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 90. 689 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 16. Mai 1918. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den Verkehr in 
den Seebädern, Kurorten und Sommerfrischen im Bereich des stello. 
IX. Armeekorps. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 14. Mai 1918, betressend Bestimmungen über den. 
Verkehr in den Seebädern, Kurorten und Sommerfrischen im Bereich des 
stellv. IX. Armeekorps. 
Nachstehende Bestimmungen des Königlichen stello. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona werden hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Wegen der unter IV,3 in bezug genommenen Anordnung wird verwiesen 
auf die Bekanntmachungen vom 23. Juni 1915, betreffend das Verleihen und 
Vermieten von Boaten auf der Ostsee und Nordsee (Rbl. Nr. 96) und vom 
9 Juli 1916, betreffend verbotenes Photographieren und Zeichnen (Rbl. 
Nr. 109). 
Schwerin, den 14. Mai 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
143
	        
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