Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

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Staatsbedürfnisse an die Spitze seiner Darstellungen 
setzen und dem Bedüefnisse entsprechend dotiren 
möchte. — 
Der Regent in seinen Verhältnissen als Per- 
son und in seinen, Beziehungen, es sey als Haupe 
des regierenden Hauses, oder als Repräsentant des 
Staats betrachtet. 
(Die Regierung, als Inbegriff aller Mittel, 
Dersonen und Thatigkeiten, welche erforderlich sind, 
um den Zweck des Gemeinwesens zu erreichen. 
Das Staatsschuldenwesen als die Sum- 
me der Lasten, welche Krieg und Drangsal, nach 
der Natur der Menschen und der Dinge im altern- 
den Europa und im zu lang schon getheilten Teutsch- 
land, über die einzelnen Landschaften verhängten, de- 
ren besonders redliche Verzinsung, genaue Verwal- 
tung und zweckméßig berechnete Abtragung aber um 
so unentbehrlicher ist, je mindere Bürgschaft in eben 
diesem Europa, in eben diesem Teutschlan, Men- 
schen und Dinge zu leisten vermögen, daß nicht auch 
die Zukunft nsthigen könne, ähnlichen ausserordent- 
lichen Bedärfnissen mit Fassung zu begegnen. — 
Dieß sind die Gauptausdrücke, in denen alle und 
jede Bedürfnisse einer Staatsgesellschaft sich summa- 
risch zusammenfassen. 
Die Sitte, welche mit der Mache des Verhäng- 
nisses allen Gliedern der Gesellschaft gebietet, giebt 
im Allgemeinen die Vorschriften, was Nang, politi- 
sche Stellung, NRepräsentation der dußern Wörde, 
für die persönliche Darstellung des Fürsten, seiner er- 
lauchten Familie und seiner Umgebungen erfordern — 
und dieselbe Sitte, welche längst den Landmann, 
läng den Städter, längst die höhern Elassen der bür- 
Ferlichen Gesellschaft gesteigerten Vorschriften der Be- 
dürfnisse, der Eleganz und des Anstandes im häuski- 
Oen, oder geselligen Leben unterwarf, hat auch den 
Regenten versagt, jene Einfachheit und Prunklosigkeit 
der Vorfahren wieder herzustellen; wobei, wenn Ge- 
schmack der Pracht die Regeln giebt und höherer Geist 
sonst lästige Fermen durch die Gesetze der Schönheit 
und Kunst adelt, zur Schule der asthetischen Bildung 
chird, was ohne so finnige Verwendung bedauerter 
Aufwand wáre. So wickend, hat Weimar den Na- 
men des Teutschen Athens e'worben; Dichter, Künst- 
ler, Gelehrte haben am Hofe unserer Regenten Auf- 
nahme, Ehrenstellen gefunden, Männer, um die, wie 
einst um den Sänger der Ilias, die Städte Griechen- 
lands, so sich die Residenzen Teutschlands streiten 
würden, wenn es noch möglich wire den Fürsten zu 
Weimar die Ehre flreitig zu machen, die Gönner, 
die Beschützer, die Zöglinge dieser Zierden Teutscher 
Nation giwesen zu seyn. Fremde besuchen unsere 
Stabt, und auf den Bürger unbd den Lanbmann in 
den Umgebungen der Resibenz= oder der Unioersi#täts= 
stadt wirken, günstig den P#reisen der Erzeugnisse sei- 
nes Fleißes und seiner Kunfi#fertigkeit die weise benutz- 
ten Gelegenheiten, in den Umgebungen des Hofes, das 
Interesse erweiternd, und die Erhohlungen zu einem 
Gemeingut der Geschmacksbildung erhebend, ein Pu- 
blikum der Kunst und Wissen schaft zu versammeln. 
Daher denn auch Weimaar es als seine eigentbüm- 
liche Aufgabe betrachten darf, diese bisher so wohl ge- 
diehene Pflanzschute des Schönen und Wissenschaftli- 
chen, dem das Humane unt die Freiheik der Ansichten 
entstammt, welche allein so freie Verfassung 
konnte gründen wollen, sortwéhrend zu pflegen, da- 
mit sie weiter gedrihe umd Früchte trage. Dieß der 
hohen Versammlung der Repräásentanten des Landes 
zu empfehlen, ist bei ihren edeln und weisen Gesin- 
nungen nicht von Nöchen. · 
Der Staatsdienst hat es bedurft, in seinen hoͤ- 
hern Stellen, besser als sonst der Fall war, befoldet 
zu werden. Es war dahin gediehen, daß nur kaum 
noch die erforderliche Concurrenz hinreichend qualifi- 
cirter Subjecte zu den Stiellen in den Collegien statt 
fand — da die Besoldungen, bei den Arbeiten, wel- 
che der öffentliche Dienst erfordert, zu gering waren, 
um anzulocken, mit Verlassung anderer eintragliche- 
rer Beschäftigungen, diesem die Kráäfte zu widmen. 
Auch sind die Arbeiten gewachsen — und es sind von 
Sre. Königl. Hoheit, durch etatmäßige Normirung 
der Gehalte, Uebersicht und Regeln, mehr, als frä- 
her Statt sinden konnt, da die Unruhe der Zelt 
zu keiner festen Gestaltung gelangen liet, in die 
Berechnung der Kesten des öffentlichen Dienstes ge- 
bracht worden. 
Das Sttaatsschuldenwesen wird einen bedeutenden 
Theil der Beschäftigungen des getreuen Landtags bil- 
den — der Matriotiemus und Gemeinsinn wird die 
besten Wege zum nothwendigen Ziele finden. 
Ich kann endlich, nach Allem, was ich angedeu- 
tet oder ausgesprochen habe, nicht zweckgemäßer schlie- 
ben, als wenn ich der Hoffnung Raum gebe, creue 
Gesinnung werde nicht versagen, was er- 
probter Einsicht als rathsam erscheinen 
kann. 
Beillage 6. 
Die getreuen Landstände des Grosherzogthums 
Sachsen-Wsimar= Cisenach sehen sich zu dem unter- 
thäniasten Danke füc diesenigen offenen und umfas- 
senden Miltheilungen aufgefordert, welche Ihro K. 
Ho heit zur Erluterung des höchsten Decrets vom 3. 
Fedr. d. J. durch den Staateminister und wirklichen
	        
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