nalgesesbuches, füc nothwemdig anerkennen. Auch er-
scheint den getreuen Ständen der? ihnen durch das
höchste Decret vom 7. dieses Monats zugekommene,
Plan über die Einrichtung einer Festungsanstalt, auf
dem Schlosse zu Kreuzburg ganz angemessen. Dage-
gen können sse sich nicht von der Nothwendigkeit über-
zeugen, daß, neben jenen drei Anstalten, noch eine de-
sendere Anstalt lediglich zu polizeilichen ZJwecken, und
inebesondere zu Abdüßung polizeilich r Vergehen einge-
richtet werde; sie glauben vielmehr barauf antragen zu
mussen, daß für das gesammte Grosherzogthum, ne-
bey der Festungsanstalt zu Kreuzburg, nur Ein Zucht-
haus für die schweren Verbrecher und ein Strafarbeits-
haus beslehe.
Nach dem zuleht mitgetheilten Mane, wird als
Strafarbeitshaus das Juchthaus zu Eisenach sehr gut
eingerichtet werden können, und dem Bedücfnisse für
bas ganze Grosherzogthum entsprechen, indem es kür
6 bis 80 Köpfe eingerichtet werden kann. Es bleidt
sonach nur noch zu bestimmen ubrig, wo das für das
sesammte Grosherzogthum gemeinschaftliche Zuchthaus
Eingerichtet werden soll.
Obgleich dae Schlot zu Vlankenhain an sich zu ei-
ner solchen Anstalt sehr passend erscheinen mag, so
würde doch die Verlegung des Zuchthauses von hier nach
Vlankenhapn mit einem zu großen Kostenaufwande ver-
bunden seyn, um dieselbe nicht von der unrermeidlichen
Nothwendigkeit abhängis zu machen. Eine solche Noth-
wendigkeit scheint hier nicht einzutreten, auch sollte-
wobl das hier in Weimar schon eingerichtete Local,
nicht ganz unbenutt gelassen werden. Ueberdieß hat dle
Verlegung des hiesigen Zuchthauses nach Blankenhain
den getreuen Ständen um deswillen bedenklich geschie-
nen, weil. die allgemeine Sicherheit dadurch geföhrdet
werden könnte. In Weimar stehen mehrere und kräf-
tigere Mittel zu Gebote, um einem, unter den schwe-
rern Verbrechern entstehenden-Complott zu begesnen,
und die Entsprungenen zu versolgen, als in Blanken-
hain , ja es würbe die Lage dieses Ortes durch die an-
grenzenden Waldungen, und durch die Nähe verschie-
dermr fremder Territorien die Habhaftwerdung der ent-
sprungenen Verbrecher sehr erschweren, oft unmöglich-
Auch moöchte sich zu einer zweckmiáßigen Be-
machen.
schäftigung der Verbrecher in Blankendain weniger Ge-
ugenheit sinden, als hier, wo sie bei der Möglichkeit
zu schnellen und wirksamen Mitteln der Verfolgung
auf den Fall des Entspringens, außer dem Hause be-
schéftiget werden können.
Wollee man die Verbrecher nur im Hause beschafti-
gen so würden neue kosilpielige Einrichtungen nothwen-
dig werden.
Aus biesen Gründen, umter welchen die bedemende
Kostenersparniß einer der wlchtigsten bleidt, hoffen die
getreuen Landstaͤnde, daß Ihro Königl. Hoheit gerus
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ken werden, Vie Juchthausanffalt ferner hier besteben
#lassen, und zwar als solche für das gesammte Gros=
herzosthum, während sämmtliche geringere Verbrecher,
so wie die polizeilich zu detinirenden Individuen aus-
allen Theilen des Grosherzogthums, in das Steafar-
beitsbaus zu Eisenach gebracht werden müßten.
Erwäágt man, das nach den in Vorschlag gebrach-
ten Besitmmungen des neuen Criminalgesihbuchs die
eigentliche Zuchthausstrafe nicht unter acht (sechs) Jah-
ren erkannt werden kann, so wird sich die Jahl der hier
aufzunehmenden Verbrecher bedeutend mindern, und das
hiesige Zuchthaus wird zu diesem Zwecke hinlänglichen
Raum darbieten.
Hiernach glauben die getreuen Stände die Verwilli-
Kungen zu diesen, verschiedenen Anslallen folgendermaßen
bestimmen zu können: 3600 Thlr. zu der Einrichtung
der Criminalgerichtsstelle zu Dermbach, gooo Thlr. zu
der Festungsanstalt zu Kreuzburg, 21400 Thlr. zu.Er-
weiterung und Einrichtung des Strafarbeitshauses zu
Eisenach, inel., des anzuschaffenden und noch nicht in
Anschlag, gebrachten Mobtliars; yooo Thlr. zur Ein-
richtung des Criminalgerichts im Neustädter Kreise, in
Summe Funfzehntausend Thaler, welche Summe in
jedem Falle das Aeußerste ist, was die Kräfte der
Hauptlandschaftscasse für dieses Jahr erlauben, und
wobei vielleicht in Hinsicht der Einrichtung im Neu-
städter Kreise noch einige Minderung eintreten könnte.
Die getreuen Landstände 10%
Weimar, den 14. März 1877.
*
Beilage V.
Se. Konigl. Hoheit. der Grosherzos haben aus der
umterthänigsten Erklärungsschrift vom 14. Mäcz gern
ersehen, daß die getreuen Stände, die Nothwendigkeit
der Einführung einev, den Anforderungen der Zeit ent-
sprechenden, Strafgesegebung und die Vorzäge des
Ksnigs. Beierschen Strafgesebbuches erkennend, im
Allgemeinen über dessen Annahme, so wie über die
Einrichtung der vavon unzertrennlichen Strafünstalten,
auch über die Errichtung zwei neuer Criminalzerichts--=
stellen mit Höchstihren landesvterlichen Absichten eim-
stimmig sind.
Se. Koͤnigl. Hoheit genehmigen und arceptiren zus
gleich die zur Ausfuͤhrung dieser Beschluͤsse fuͤr das lau-
fende Jahr patriotisch verwilligten Summen, wegen:
deren zweckgemaͤßen Verwendung Hoͤchstdieselben Ver-
fügung tressen lassen werden.
Einverstanden, daß es für das gesammte Grosher".
zogthum an Einem ZJuchthause und Einer Anstalt für
Festungsgefangene genuge, hegen Se. Königl. Hoheier
jedoch Zweisel, ob auch nur Ein Stcafrbeitsdaus för.
die Berdrecher geringeren Grades und für polizeiliche
Zwecke auslängend sep. Die Unannebmlschkeiten und
Kosten eines 10 bis 12 Meilen weiten Transports.