Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

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10. Bel sich ereignenden Collakeral= Erbschaftsf#llen sollen die Erbnehmer vas bem Nachlaß der allhier 
und resp. zu Eisenach verslorbenen schriftsässigen Personen verbunden seyn, die Quittungen über die an die 
Behslde abgelleferten Collateralgelder bep der betreffenden Regierungs-Canzley zu produciren. 
Urkundlich ist gegenwäctiges Datent, welches durch den Abdruck im Regierungsblatte zu Tonn 
Kenntniß gebracht und unter Aufhebung aller bisberigen der Eollakeralgewbe. wegen in Unsern alten Landen und 
namentlich auch in der Stadt Elsevach für die Waisengelder= Abgaben bestandenen Gesee und Vorsthriften zur 
Herstellung der Glelchheit in den nerschiedenen Landestheilen von jetzt an als die allesnige Norm #angesehen und 
bofolgt werden soll, von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unserm Groherzoglichen Insiegel versehen worden. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 24. April 1817. 
(L. S.) Carl! August, Erosherzog zu Sachsen. 
S. v. Voigt. C. W. Frhr. von Fritsch. von Gersdorff. Graf Edling, 
vdt. Ackermann. 
  
S#ddes Durchlauchtigsten Grosherzogs Königl. Hoheit haben auf den Anteag der getreuen Stände 
wegen Erhedung von zwey Kriegskostendepträgen im Eisenachischen Kreise folgendes Patene eigenhändig 
vollzogen: 
VWir Carl August, 
don Gotees Gnaden Groohrrzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach, kandgraf in Thüringen, Marg- 
graf zu. Meilsen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain Neustade und 
Tautenburg 2c. 2c. 
Entbieten allen und jeden Unferer getreuen Stände, Beamten, Gerichtsberren, Burgemeistern, Stadtt 
voigten und Ratpen in Städten, Richtern, Schulthrißen, Gemeinden und sonst insgesammt Unsern Unter- 
ibanen bes Eisenachiscken Kreises, Unsern resp. gncbigsten Gruß,, und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß 
Wir auf den Antiag Unserer getreuen Stände und in Erwägzung der dafür sprechenden Nothwendigkeit die gnä- 
biast- Entschlletung gefahr haden, fäc dieses saufende Jahr zwei einfache Kriegskostenbeiträge — zu Michaelis 
d. J. nach dem Regulative vom 18. May 1814 in Unsern alten Landen, mithin mit Ausschluß der neu 
arqumirten — vorhin Fuldaischen und Furhessischen Gebietsthrile, erheben zu lassen. Indem Wir dabei 
Halast begehren, es wollen Obgedachte, sich nicht nur gebührend hiernach achten, sondern auch, gleich nach 
rublication Uhsers Patente, das Rötbige nach Maasgabe des K. 13, des vorangeführten Kriegskostencegula- 
kios einleiten und besorgen, werden zugleich die sämmtlichen Steuereinnehmer des Eisenachischen Kreises zur ge- 
nauen Befolgzung dieser Anordnung hiermit angewiesen, und ssnd Wir übrigens versschert, daß Unsere getreuen 
Unterthanen durch pünktliche Entrichtung dieser nothgedrungen ausgeschriebenen ausserordentlichen Beitcäge, zur 
Beförd. rung Unserer gnadigsten Anordnung, gehörig beitragen werden. Urkundlich haben Wir dieses Patent 
eigenhäindig vollzogen, und mit. Unserm Grosherzogl. Insiegel bedrucken lassen. So. geschehen und gegeden Weis 
ar, den. 23. May 1817., 
(KE. 8S.). Carl. August. 
G. v. Vo ot.. C. W. Frhr., v. Fritsch. von Gersdorff. Graf Edling: 
vdt. Ackermann:. 
*- den- Bithliven- und unterthanen hierburch zur Nachachtung: bekannt gemacht wird: Sien: Eisenach, 
Aunu 1817, · « · 
·m.:; Gsrosbep·z,o,gl;.Sä-chs.— L.a·nyevssr«e·gletuno«desi- 
E. A. Thon.
	        
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