Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

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2) Handhabung annern Orbnung unb Polizey gegen Excesse durchmarschierender Truppen und 
gegen Nachzligler derselben; 
14% 5nr Beelebung deetr wihenz g1gesthls und Vorbercikung einer künstigen Entbehrlichkeit der zahlreichen 
ehenden Heere. 
Die beiden ersten Iwecke haben ibren Gegenstand verloren, nachdem durch die siegreichen Wossen 
der bohen verbündeten Mächte und vurch die bekligsten Vertaäße. Friede und Rube in Curova berge- 
fiellt und die Hoffnung auf einr lange Dauer dieses Zustanres begründet ist. Dem dritten Zweche so 
durch neuc, den veronderten Jatm NRänden angemessenere Enmichtungen solcher An nachgeU#rebt werren, 
mwobei iüdonh das manmnichsa#e Gute dr### Land#sturmo sorgfallig benub#t werden 
i Wir daher den in Unfern Londen bestellenden donsen, seiner jevigen Verfossung nach, un- 
ter ninme des gelreuen Land tazé, bicemit aulbeben, gereicht es Uns zur delondern Zustiedenheit, 
daß Wir auf den Eiser, die #anncee und Uncigennütankeit dt mit der Organisation dehelben be- 
au'tragt hewesenen Personen so wic auf die 28 5 vieler un geireucn Unterthancu, in thä- 
tiger Muweriung zu Beclebung *5 n # wohlgesällig zuctekdlicken 
Wir betrachten dabei ols einen nir b sringen #or der gien dien Vunrichtonz, daß ri eine 
bessere ergaadkarten des Alldemsenn ssen des Bu ügeramtatrs vorbereitet worden ist, n bei 
der vorhabenden Geneutrung, des leyztern, als einer blos örtlichen rt* unn Leitung der 5 
Beboͤrden alles Brauchbare lener Einrichtung beibehallen zussen. Unsere Landesdirection in be#- ufnn 
Uns batdmsglichst gutochtuche Vorschläge hierüber vorzulegen; einstwellen mögen die unisormirten * 3# 
tturm: Abkhellungen in den Giineen, ganz nach ihrer bieherigen Organisat irn jedoch unter jener schon 
rs- - den Dienst der Bürgercempagnien nöttigen Faus verichen 
der zunds Unisorm bleibt einem Jeden beum Venosfert angeslellt gewescnen, als 
ein Elrc# vichn vorbebai 
beb rMn.el haben nu dieses Patent eigenhändig vollzogen und mit Unserm Grosberzogl. Insiegel 
ebdru 
So geschehen und gegeben Weimar, den 29. December 1818. 
  
  
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(L. 8. Carl August, Großherzos zu S. W. E. 
G. Voigt. C. W. Fh. von Fritsch. von Gersdorff. Gras Edling. 
vdt. Conta. 
Bekannimachungen. 
I. Es is von dem liche und Gesammt-Oberappellationsgericht zu Jena nachstehendes 
urertn efaßl 
Das zogrnhnsn zund Herzoglich Saͤchsische, Buirstlich Reußische Gesammt-Ober- Appella - 
bda u Jena hat, in Gemäsheit der idm durch §. 99. der provisoiischen Oberappeilalions= 
gerichts- e unn No. Z. eingeräumten Besugniß, ienden Beschluß als ein Urascindi- 
n Mebs 
9 en jigen slreitenden Theilen, welche die Volljährigkeit erreicht haben und unter einer un- 
Drnpeen Curatel nicht stehen, die Wiedereinsehung in den vorigen Stand wider die bei Be- 
treibung der Retsstreitigkeiten vorfallenden Vernachssigungen ihrer gehörig legitimirten 8 
waͤlte, oder ihrer Rechtsbriständr, in denjenigen Theilen rcs Obcrappellations= Gerichte, Bezuks, 
worin diese Frage durch *r d de Gesetze oder rechtöbrständige Gewohnheiten, auf anrere ari 
nicht entschieden ist, regelmägin nur nach vorhergegangene#m Aebuichen Ausklagen, oder gebs= 
rig dargethaner PIatnwiwfagten des Nachlästgen, selalich nur in lubsickium erklii wer- 
den könne. Wenn icoch der Gegenstand des Rebtsftreites von der Art ist, daß zuschs zuur 
sichern Würderung nicht suglich unterworsen werden kann, dann wird ausnatmoweise d 
dachte Wiedereinsetung in den vorigen Stand. insofern ihr außerdem kein Hindermß —
	        
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