Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

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Dle Brese an Fremde sollen die Prielträger, wenm ihnen diese nicht perfönlich bekonnt sind, 
Eigenthümer des Hauses oder des Gasthofes einhändigen. Wenn bei Berohachtung dieser, 4( 
dennoch eine unrechte Abge sat allnm soll der Briefträger, bwofe auf Treu und Glauben 
bandelt, so wenig wie die Yost d gesehen, vielmehr derienige, erccher ( sech fuͤr 
Adressaien ausgegeben oder aur p4·½ Wlhte die Abgabe sich verschafft hatte, von Unsern Gerichlen 
den Rechten nach bestrast wer 
4. 
Die Brlefträger haften für das Vorto. 
Da die Briesträger für 00 & der Briefe, welche sie bestellen, der Post haften müssen; so 1K 
in von niemand eine Schuldbuchlührun v8 omontbaltung zuzumuthen, vielmehr die Brieftare bel 
i 4% zus die Brieft äger bei Vorenthaltung des Porto's 
die Briese dennoch aeobrt keinewege 5. n seyn; uͤbrigens aber jedes Postamt genau dar- 
schiagen werden, daher auch bei pbetinglen beselilsen Vermuthung sogleich die ntessuchung mit 
Vor= und Umsicht zu beginnen, u n sich ein solches Vergehen entdeckt, dasselbe bei ermangeln- 
den genügenden Ftranenesre. i Fienstemseuung, nach umsänden unker ihichunt gter 
Schaͤrfung, zu bestrasen ist. 
III. Abtheilung. 
Von den fahrenden Po ssten. 
g. 45. 
Taxen der fahrenden Posten. 
Auch bey ben fahrenden Posten treten nun bie dieser Hosarogunß — nach sachsischet 
EITIIIIL Anmwendung“ sind doher auf den Posthéusern össenilich anzuschlagen, 
und auf Verlangen jedermann gegen einen billigen Preis in Abdruck mitzuthellen. 
#. . 
#Zutarlrung der Rückfracht. 
Das den zurücklaufenden Briesen bel reltender Host erlassene Porko des Rückweges (K. 31.) findet 
bei Grgenssänden der fahrenden Post keine Amweneung vielmehr ist dasselbe sammt dem Porko des 
Hinweges voll anzurechnen, und nur dann auf die Hüalste zu ermahigen, wenn das Po#to für hin und 
jorück den erklaͤrten Werih uͤbersteigen wi ürde. 
K 77. 
Tare für Reisende. 
Die Tare eines Postwagenplahes soll ned ber Enisemung berechnet und mit Einschluß der ekwal- 
gen Eimschrenbegethnen auf jede Meile für elnen Miatz 
5 in den Pollkusschen mit höchstens 40 Pun, Gepäcke 98 Ggr. 
n den Postwagen mit 50 Pln epäcke 6 Ggr. 
auf den unbedeckten Wagen mit diesem ee 5 Egr. 
asles lchurgie, des Wegegeldes, erhoben werden
	        
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