Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

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4) Eie haben aus ihr Reisegeräthe #und andere Dinge, die sse ##r Bequemlsschkeit selbst mit in den 
Wagen nehmen und die mit dem Gepcke nicht #we und der Pest zus Verwohrung als Fracht nicht 
übergeben werden, selbst Acht zu geben, iide die Post dafür nicht bantet. 
5 ist den Reisenden nicht gestattet, on ihren Wohnungen auf offener Etraße, vor Wirthshaͤu- 
sern, oͤder vor den Thoren fich ensenn Püt auszustelgen, sondern bewes muß an der Postexpedition 
e 
6 6% S'wohl bei dem Eintreffen des Poflwagens auf der Station, als bei den Zwischen-Erpedltionen, 
wo der Schirrmeister cewas abzugeben Gad 4½ Frshwanen, hat, ged die ubosseglere auszusteigen verbunden. 
7) Das Munehmen groser Hunde erbo 
8) das Tab alen nur bei wrine es und selbst Ainter dieser Bedingung nu dann ge- 
Kattet, wenn es mit Genehmigung der lämmtlichen Reisegesellschast geschehen kann. 
K.52. 
Vorzug unker den Reisenden. 
Dile mit dem Postwagen weiterher wsntresende Reisenden genießen hinslchklich der ftühmn Welter- 
besörderung ein-n Vorzug vor denen, die sich vor Ankunst der cintre sden A haben, so- 
sern erslere sich sogleich bei Hihner Ankunst weiter Einschreiben lassen un Postgeld zahlen. Wen# 
ober von zu% oursen Reisende zugleich eintreffen und auf der ua * weiker gon (6.60.) 
soll somer datenige, wescher am welkesten hergekommen ist, den Vorzug behalt 
angordnung der Fesbe soll in do Art statt finden, daß den weiterher Eingetroffe- 
nen t P#lätze durchaus belallen, den andem — en aber die übrigen Hlätze 8 der Zeitfolge ihrer 
Einschreibung ertheilt werden; dober, wenn auf dem im vorslehenden F. gedachken Scheine der " rt 
—- worden ist, baruniet nicht der erste * überhaupt, sondern der ersle von dan no 
Plähen zu verstehen #tl. 
5. 53 
Gepaͤke der Reisenden. 
e . der ordindren sahrenden Post Reisende genießt hinsichtlich seines Gepäckes elnen Porko= 
nachlaß und zwar bei den Postkutschen für **(* bei den Postwagen für funszig pfund; ein nur die 
Haͤiste ge elbes zablendes Kind (5. 48.) aber nur für zwanzig und refp. fünf und pwanzig 
Ilund. Die Kofker der Reisenden follen das u3 von 150 Pand nicht übersleigen. 
8. 54. 
Dassagierstude. 
Auf jeder Station sol eine anstaͤndige, im Winter — Stube im Posthause bereit seyn, worln 
#ie Reisenden, während der Wogen stlille häl#, verweilen können 
55. 
lnn die mie dem Loslwagen versendet werben küonnenh 
em Posswagen werden, außer dem Gepccke der Aeetenben. alle Geld= und Waeun — 
F — jeder Ark, besördert, in so fern ihre Amahme mit den Gestthen, mit den Po 
Vichtungen und mur der Sicherheit der übrigen Frachtstücke n ist. 
5. 56. 
Nicht zulaͤfsige Ausgaben 
Denmach ad von der Belrderung burch dir ordindre fahrende Pofl ausgeschlossen?
	        
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