8. 176.
Wleberholung mehrerer Vorschriften.
#, Anlehung der u— bugung durch bohnkuschn und Fuhbrleute und beren Beflrafung
in Ansehung des besondern Schuhes der Postháufer, der Wirtosch astberehgung der Poslhalter, der
ann- Arreslanlegung auf Postsrochtlücke, 4 de immulichen von Uns den Yollen zugestande-
den Vergünstigungen, betaleichen hinsschtlich rek bey dem Empsang der mit br# Pore enden Post. ee e-
mmenen Briefe und Frachtllücke sogleich zu zctn darauf hasienden Porto, der Pflicht des
Wagenmeisters zur aktlichsten Besörderung dergleichen Sachen an die Adressalen und seiner Besta-
Ung ½ vfeultgen Vernachléssigungen und Pflichtwidrigkeilen, verweisen Wir schließlich auf die ben:
K. de geme inen Bestimmungen und auf den 8. 44, deren Anordnung Wir, als auf die ordin-
Sene 1 besonders anwendbar, in ihrer ganzen Ausdehnung zur genauen Besolgung anher wie-
rholtn.
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IV. Abtheilung.
Von den Staffetten.
Wichtigkeit des Stassettendienstes.
An Etaffeltendienst isl — Aufmerfsamkeit zu verwenden, indem die Staffetlen ost
iger und drin 6 oder Privakangelegenheiten abgeschickt werden, und ein
re und hechernl Ueberkommen der Depeschen durch diese außcrordentliche Besörderung erzweckt
Voll.
wero
5. 78.
Wer Stassekten abschicken darf.
s6 ll jedermonn besugt, mitlelst der bey den Poslen bellehenden Einrichtung ziie t Slaffelte ab-
isent und es kann die Ausgabe zu jeder Stonde bey Tage und bey Nacht geschehe
K. 79.
Was durch Stassektte versendet werden dars.
Alle Gegenslénde; die sich nach K. 29. aund 30. zur Versendung ause der zeibene detuche eignen,
thunen auch nicht mil Staffelten Gaerschuted den; doch mit der Aucnapme, daß die Staffekkendepeschen
bis zu 6 Pfund Gewicht halten dürsen, n nur ihr Umsang erlaubt, n. ĩe in die gewoͤhnlichen Stas-
senmeasthen zu bringen.
Werthsangaben der Stassetten find unzulassig.
bey den Stassekten bieselben Beweggründe eintreten, vermöge welcher für die Seren der
Hiellchalten bey der reitende n Post keine Berantwortlichkeit stat E# konn (5. 30.); so ist die
Angab e des Werihs ausf der ibn resse einer Stassette durchaus nutzlos und Unfere Dosten 1% von
einer zonv mimalcch geschehenden Anzeige des Inhalts überhaupt keine Kenntniß zu nehmen.
9. 61.
Beeinlrächtsgung der Post durch Stafsettenversendung.
bgleich es einem jeden unbenommen bleibl, ssch der Stassetleneinrichtung zu bedienen, so darf