Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

9. 97. 
Bestellung der angekommenen Staffetten. 
DOen Poslicons es unter Verlusl ihres Dienstes verboten, eine Stassekte unmiktelbar an den Em- 
vsaͤnger zet EEIEEI3IIIII * werden, und die Bestellung durch 
das Vostamt geschehen. 
Die rtefionn der Staffekten ist obne 3Zögerung zu jeder Stunde des Tags oder der Nacht, geaen 
Bescheinigung und die herkömmliche Geböhr, zu brwerkstelligen, und es müssen bierbei diejenigen Vorsichte= 
und Sicherhensmaasregeln beobachtet werden, welche für die Abgabe der empfohlenen Briese Statt unden. 
5. 93. 
Was mit den Staffeiten geschehen soll, deren Abressaten abwesend find. 
Wenn der Abressat einer Staffekte sich am Beslimmungkorte nicht besi ndet, haben sich die Post 
Beamten nach dem auddruͤclichen Verlangen des *8 nd nach der Versügung zu beuchmen, die 
der Adressot Fa vor seiner ahnise deswegen getrossen hat. In beider Enmangeucßg (somit wenn vom 
ender und vom Adrrssaoten kein Auserag zur Won dar vorhanden,) bun nur hieitnigen Depe- 
schen durch — lle wlptdttt werden, welche an Regenten und anbere fuͤrslliche Personen, oder an 
— ilitäcconmandonten gerichtet sind, im Falle nämlich beren Sl eel mit Zuverlassigkeit be- 
annt ist. 
„A andere Stasfearen, dle om Bestimmungsorte, wegen Abwesenbei#t .7 Mdressaten, nicht bestellt, 
en keinem Bevollmichtigten übernommen werden können, #ind den N Fsterr deren Ausentbolt 
in u#entesiige Ersobrung gebracht worden i#I, mir der ersten Briefpost empfoblen und unter An- 
rechnung . weitern Bricspero, sammt allen durch die Grasietle oibmfacho. Auslagen, zuzusenden. 
Ist a n Etmangeiung irgend eines Austrags, auch der zeillge Ausenthalt des Adressaten un- 
bekonut; t • bie eingelausene Stasseite drei Tage long bey dem Postamte verwahrt und, wenn in- 
zwischen der Adressat nicht ausgemiltelt werden könnte, an das Postamt, welches den Stofserlenpaß 
ausgestellr hat, mis ven Bricjpot unker Emwlehlung und Anrechnung der Auslagen (iedoch gemat 
(. 36. ohne Zusat eine Rückyorto) als unbellellbor zurückgeschickt werden. 
*— 
Was bei beschbigtem Stafsetten und im Fall eines Verlusles berselben zu 
ten- 
Wenn · Staffettenpackete, die schadhaft gewordemn sind, bey den Dollen passiren, sollen diese nach, 
ihrer besondern DIenslvokschnskBockelIkunglcessenumnochflkssiennSchadesssktllqvom-beugen 
mähenddwsteonspotlsemSlnffellenpackekverlolskknqell,sstioflillouougetk 
Ilsckllch sobald ekdknsbqqbrnunmt,ndosivkwhslknPoslslnlsomsobalvstewotbnchet- 
haͤlt, alls moͤgliche Sorge lr u- Wiederaussindung onzuwenden, auch die Orto-Obrigkeit zur Ein- 
schreikung unverweilt, anzugrhen. 
er aber eine verlohren *# Stossette finder, ist verbunden, sie albold der naͤchslen Posl- 
slelle ut, oder einllesern zu lassen, woselbst dem Ueberbringer ein· Ducaten zur Belohnung ver- 
W an en. soll. 
dann soll diese Belohnung, mihrerer Ausraunterung wenen, nicht versagt werden, wenm 
*— rrr S zu spat wieder ausgesunden: wohl aber, wenn sse zu spät nach dem. Auffinden. erst
	        
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