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Der Courier varf dem Postillon uscht vorrelten.
Ein Courier, welcher vorschriftewidrig selnem Postillon vorreltek, und ohne denselben aut der Stalior
ankommt, erbält vor Ankunkt des letztern keine Pferde zur Weiterreise. Anz hat in einem solchen Fall
der nachkommende Posiillon den Zufland des Gonriewestret #gea zu untersuchen, bei ais vorpesallons Vail
digung oder sonlliger Uebernehmung den Courier rurch das Postamt zur vollständigen Enkschédigung an-
balten zu lassen, 8 erst hierauf und nach Berichtigung ta Post- und Trinkgelbes, welches der beireffendt
Postillon als geschehen zu erklaͤren hat, kann die Weiterbefoͤrderung des Couriers statt sinden.
8. 109.
Couriere, welche Extraposten vorausgehen.
riere, welche reitend Extraposlen begleiten und nabe on der Station vorsßehen: um die Plerbe
zu behelen, müssen jedergeit der Ertrapost Ankunst auf den Stationen abwarten, ebe sle weiter reisen düro
sen, und vorher dat Courierpserd vem die nochkommende Erkrapost fubrenden Pos#elon übergeben. dolgen
sie erst nach Verlauf einer Viertelskunde und spater dem Wagen, so sind sie verdunden, einen Postillon mit-
unehmen.
n á.
In welcher Ordnung die Reisenden und Couriere zu befsbrdein.
er zuerst auf * Station angekommene Nilame muß früber, ols der guster #ngikommene, belör=
dert werden; eß wäre denn, daß jener sich länge It als zum Um onnn nthig (, aul der Station
aushalten wurde, in —8 elchem Falle der später P6 on mene, wenn er sogleich weiter * i , den Vor-
- bat. Wer aber Poslpserde voraus brstellt hal, gern allen übrigen vor, sollte er auch später als ondire
auf der Station einkreffen. Couriere genießen Wier sich denselben Vorzug, und es ist deren Wererbesärs
kelun vonz#glich zu beichteunigen
# ncmliche Orrnung, die bei der Absertigung statt sond, muh auch bei dem Fahren unterwegs beob-
achtet ueen, und kein Poltilon einer spaͤter abgesertigten Extrapost darf, so lange die voraussahrende
Erit apost nicht andält, oder deren Lauf durch einen Zusall verzoͤgert wird, dieser vorfabren, bei Vermel-
dung einer Geldbuße von 1 #oll. Jedoch finder bei Courieren elne Ausnahme Katt, weil viese schneller
als alle übrigen Poslen weiler geschafft werden müssen.
H. 1I1.
1 eda nach seltwärts von der Poststraße tiegenden Orten.
ie Poststallmeister und Posthalter sind verbunden, unverdächtige r auch nach seitwanzs
von pontraße liegenden Oncn, wenn die Entlernung dahin nicht ar als 3 bis 4 Meilen bergt,
so wie auch nach solchen Orten, die zwor an der Postllroße, aber noch vor der nächsten Loo##at# liegen,
gegen Entrichtung des nach der En'sernung zu belimmenden tarismaßpigen palszeken zu befördern.
## 112.
Wartezeit und Wartegeld bei vorausbestellten Postpserden.
Die Poststallmeister sin nicht utn dle bestellten Pferde laͤnger als 6 Stunden bereit zu halten,
und es kann der Reisende nach Ablaus diefer Zeit aum die mit der Voraustestellung verbundene Beschleu-
nigung keinen weitern it- machen, (enren s ercten alsdann für ihn die im §. 110 enthaltenen Be-
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a 2494 , klcke dsevomasdkstelllenMildeums-lehttAbfqbktåbtktlneUnndewqclmlossw
stillst-Um folgende Slunde bis zum Ablauf der seslgesebten Wartezteit eme halbe Meile mehr, als die