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Von Jlmcnau nach Schleusschn «
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An. Postgelbe dars nicht mehr verlangt werden:.
Die Postbalker hoben sich bei Erbebung des Post#-, Wege- „Brücken- und Pflastergeldes, welchts
alles im 20 Guldensuße zu bezadlen:ist, sowohl. binsichuut der Taren als der Entsernungen bis zur
briresfenden nächsten Stanon, genau nach den, vorstehenden Bestimmungen zu richten.
Dericnige, welcher sich wider Erwarken die Aaeberiretung des bestebenden. Til Schulden- lom-
moen lassen würdr, verfällt unnachsichtlich im ersten Falle in eine Strase von zehn Rthaler und wird in:
War#hosuntat, wenn. irgend einc Ircun (dolus, raber. dervorgeh#, seines Dienstes entseot.