Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

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Von Eisenach nach Gotha .. .3,sj« 
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Von Jlmcnau nach Schleusschn « 
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An. Postgelbe dars nicht mehr verlangt werden:. 
Die Postbalker hoben sich bei Erbebung des Post#-, Wege- „Brücken- und Pflastergeldes, welchts 
alles im 20 Guldensuße zu bezadlen:ist, sowohl. binsichuut der Taren als der Entsernungen bis zur 
briresfenden nächsten Stanon, genau nach den, vorstehenden Bestimmungen zu richten. 
Dericnige, welcher sich wider Erwarken die Aaeberiretung des bestebenden. Til Schulden- lom- 
moen lassen würdr, verfällt unnachsichtlich im ersten Falle in eine Strase von zehn Rthaler und wird in: 
War#hosuntat, wenn. irgend einc Ircun (dolus, raber. dervorgeh#, seines Dienstes entseot.
	        
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