20
4) Personensleuer, wie im Jahr 1819,
5) Impost nach dem zene vom 6. December rgre und der am Schlusse des hegenwärtigen
Palents bemerkten Erhöhun
6) Die Tranksteuer= und — wie im Jahr 1818,
7) Straßenbaugelder, wic im Jahr 1318,
8) Die Stempelabgabe nach dem Stempelgeseh vom 29. December 1870,
Ritterschaftliche Donatiogelder, wie im Jahr 1818.
VII. Die senst zur Provinz Ersurt gehoͤrigen Aemter und Henschelten, die Grasschafe ßiehenh und
niedere Herrschaft Krannichseld, #ieihen die Unserm Großher) osthunr ginbersen, Herrschast Tau-
tehburg, sammt übrigen rinverleibten Ortschalten vormalc Königl. Sachs. Tbüringlschen Lreiies,
haben im Laufe dieses Ften Jahres in Landschastliche= und Steuercassen zu Foininuste an Steuern
und sieuermäßigen Abgaben:
A. Die sonst rserbifte bondestheile:
1) Geschoß oder Rcale, wie im Jahr 1818,
2) Magazinabgabe, wie biöher,
3) Cothgeld,
4) Addisgelber, wie im Jahr 1818,
5) Rcepturgebühren,
6) Gewerbestener nach dem Fu#lz der vorhin entrichteten Patentsleuer, wie lm Jahr 1878,
7) Die usfne nach dem Geseb vom 29. December 1810,
8) Den Impost noch dem Geletz vom 6. December 1811 und der am Schlusse des gegemartigen
Patente botnech. Erhöhung,
9) Die Tranksleuer, wie 1818.
N. Die Grasschast Blankenhain und niedere Herrschaft Krannichseld.
1) Grund- oder Landsteuer, wie im Jahr 1818,
2) Gewerbesleuer nach dem Fuße der vorhin entrichteten Patentsleuer, wie im Jahr 1918,
3) Die Stempelabgabe nach dem Gesetz vom 20. December 1810,
4) Den Impost, nach dem Regulativ vom 6. December 1811 und der am Schlusse des gegenwar-
tigen Patents bemerkten Erhöhun
5) Die Tranksteucrabgabe, wie im Jahr 1818.
C. Die Horrschaft Tautenburg sammt übrigen Ortschalten vormals Königl. Sachl. Thä-
tingischen Kreises
1) Schock= oder Pfennigsteuer, wie im Jahr 1818,
2) Quakembersteuer, wie 1818,
3) Cavallerie= Verpflegungsgelder wie 1818,
4) Magazin= Mete, wie bisher,
5) Donativgelder, wie 1818,
6) cten wie 1813,
7) den Impost nach dem Regulativ vom 6. December 1811 und der am Schlusseg des egenwir-
tigen pentcs been Eihöpung,