Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1819. (3)

7 
* 
bezablen vermögen, dasselbe aus shrer Gemeindecasse vder Communcrar an den Schullebrer eutrichten sel, 
woshalb der Schullehrer mit Ablauf jeden Quartals die en# xgen an die Comimun einzureiche 
Bezahlung der rücklländigen Shubzettes sojort von ihr zu erhallen hal — welcher Beranmimachtang die 
Eilautern ng binzug esuͤgl Ifl. daß es hicrnach jeder Commun obliegt, jedesmat den vollen Betrag des vom 
Schullebrer idr übergebenen Peroet nisses zu vergüten und es denn ihre Sacke ill, von den nicht als 
anz arm, sondern blot alc säumig Fopms Acliern, die fuͤr solche auk dem Communärar gemachte 
Uelage wieder beizudringen: so wird diese Vorschr if, ihrem ganzen vor orstel henden Inhalte 
nach, buchea auf den Neustädter Krcis und die ehemals Amigt. Sichsischen Ortschaften in Thüringen, in- 
* alef rie vormals Koͤnigl. Preusischen Ae#n nter Vicselbach und T biermit auerrücktich er- 
8 und miehin die 
der Schulgelderrelie auch in denjenigen zum Berrich deo ½ Groskanzen! Ober Cous#H Ureriume 
r7mi (Gchietstheiten, wo sie bisher noch nicht sta#t gesunden hal, vom Quartal Oslern dieses Jahres 
an ce ri. 
Weimar, den 17. April 1819. 
Großiherzogl Saͤchs. Landes i Regierung das. 
von Mliller. 
IV. Nach Abgang beß zeickerigen Directors des Boiatischen Gerichts zu Thalborn, Hof-Abvocat 
vorcy zu Großtrudelledt, ist dem Am's-Advocaten Corl Willielm Pillorins daselbst die Verwalonng des 
genannten Gerichta übertragen, derselbe auch hierzu, durch eine besonders ernarnte Commission, am 22: 
Feö#ner dieses Jahre# gehörig verpflichict und cingeführt worden. Es wird solches hiermit zur össceurlichen. 
Kunde gebran 
Weimar, den 23. April 1819. 
Großherzogl. Süchs. bandes-Negierung das. 
von ullr. 
V. Nach Abgang bes zeithersgen Jullitiars bes Gerichto zu Meerterbre; Advocat Jose Wah zu 
Eckerdseberga ist die Verwalkung dieses Gnichts dem Hos-Advocat Friedrich Wilhelm Schwatbe “ 
zu Upolda, übertragen, derselbe auch durch einc besonders emannte Commission am 15. April d, 
gehörig verptlichtet und einteübrt Win“*F welches hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht wird. 
Weimar, den 33. April? 
Grohherzogl. - — — das. 
VI. Es haben Se. Königl. Hoheit der. Grehberzeg dem Seiseuft cderwneiste “( Gottlieb Hart- 
wig zu Neufladt o. d. O., welcher eine der sogenanulen Windsor= Palm: oder Englischen Seise gleich- 
kommenden Seife ersunden hat, die ausschleguich= Verechtigung zu deren Fabrication in dem gesamm- 
ten Großherzogihum auf — 
lünf 
binter einander solgende Jahre onchigst zu bewilligen geruht, und es ist dem Ersinder unterm beuligen 
Tog das ersorderliche Patent zu seiner Legitimation, unter Unterschrilt und Siegel des unterzeichneken 
Silesii auf doͤchsten Briezk ausgesertigt worden, was hiermit zur allgemcinen Kenneniß gebracht 
Signatum Weimar, den 27. April 1819. 
Großherzogl. S. — Erste Section. 
vor Mo% . 
Um zwei verschiedenen T#weiseln in Anwendung des Gesches vom 3. Mai 1817 über d 
L#nlrn in misnderwichligen Rechtesachen zu begegnen, wird auf höchsten Besehl Sr. Königl. ch 
den e bierdurch solgendes brkamm gemacht: 
b. in minderwichtigen Rechtssachen ist eine sehlerbaste Klage, wenn der Richter nicht 
gleich td nach Vorschiist des F. a2, dem Kläger zu Verbesscrung der Klage Anleitung gegeben,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.