Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

N. 
5. 63. 
Sobald nun die Abschaͤtung etn berichesget und beendiget itt, nehmen die Orts-Abschätr oln 
abgeschd##te Gegenstande in eine Abschäbungs-Rolle in boppelten Exemplorlen auf, und zwar erst das 
Grund-Eigenthum, dann das bewegliche Kapital-Vermögen, endlich das Einkommen durch Erwerbs- 
mmd Geschästs Td#igkeit. Die Nolle muß gonz genau nach dem hier bepgesügten Schmma unter Buch- 
ftabe A. gesertiget werden. 
Dl# 5te Spalte nach dlesem Schema bleibt osfen. 
4. 
Gleichzellig mit den Abschähungs= Kollen sind über die K. 16. angedeukelen Schulden und Aus- 
rPß07• tß zu sertigen, nach dem Schema unter Buchstabe B. 
5. 85. 
Hierauf wird die Rolle und das Verzeichniß von,den Abschdtern nochmals genau burchgegan- 
1r mit einem Faden durchzogen und so befiegelt, eigenhändig unterschrieben und bep den Ortsobrig= 
eiten überrelcht. 
8. 66. 
Diese Behörden beglaubigen bieselben als nach ihrem Ermessen durchgängig richtig in Ansehung 
der Vollsländigkeit und des Umstandes, daß entweder gar keine Reklamotion ersolgt oder dergleichen 
nach §. 80. (g. erlediget sepen, und übersenden ein Eremplar mit Bericht an dic nach §#. 54. 62. 9“ 
ordnete obere Behörde. Das andere Exemplar bleibt zur Nachricht am Orte zurück. 
9. 67. 
Dle ebengedachte naͤchsidorgesehte Behoͤrde pruͤst die Rollen und Verzeichnisse genau, läßt, nach Be- 
finden, unter Zuröcksendung den Ereinplors, noch Aenderungen und Berichtigungen vornehmen und 
kossirt ganz fehlerhafte Abschätzungen, bessere anordnend. 
8. 
Vn Ueber dle Abschdtung der K. 75. bezeichneten Rilter= und Freygüther nebst dem dazu gerechneten 
übrigen Vermögen der Besiock derselben, sowie ihrer Pichter und der Kammerguths-Pächter ist eben- 
solls nach den Schematen unker 4. und B. eine Nolle und Verzeichniß von dem bekreffenden Freis= 
Tusschusse zu kerligen, sehr genau zu prüsen und dann beglaubigt zu vollziehen. 
#. 69. 
Nach diesfallsiger vollstndiger Berichtigung fertigen die Kreis= Ausschüsse und die flédtischen Be- 
hörden für Wcimar und Eisenach eine Haupt= A#schäbungs-Rolle für ihren Bezirk. Diese Rolle muß dic- 
lelbe Form haben, wie das Schema anzeigt. In ihnen werden die Ortschaften nach den Amtsbe#irken 
und unker sortlaufenden Ziffern aufgefübrt. Auch wird bei jeder derselben eine Summe gezogen. Elel- 
cbergestalt ist über die Schul#en und ugise cin besonderes Verzeichniß zu sertigen. Aus den Orts- 
Abschaͤbunga Mollen und Verzeichmissen snd Akren zu bilden, und zwar über jeden Justiz= Ameg Be- 
zirk ein Band. Die Nerhensolge der Jissern, womit die Ontschasten in der Hauptrolle mit Verzeichniß 
angedeuttt sind, muß auch die Ordnung bedingen, nach welcher die Rollen und Verzeichnisse in den 
Alien auf einander solgen. Die Zissern sind auf den einzeinen Rollen und Orrichmsen zu bemerken-
	        
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