rG
5. 90.
Haupt-Rollen und Verzeichnisse nebst den eben beschriebenen Akten werden von ben Krels = Aus-Kaän
und flddtischen Behörden mitteist ausführlichen Berichts an die Immediar-Kommission einger
*--Letztere
prust nochmasc, und von ihrem Ermessen banat die gänzliche Verwersung oder Anordnung
von Berichtigungen und Tenderungen der Abschätzungen
5. 92.
Mit lhrer endlichen Billigug, unter der §. 53. angedeutcten Beralhung, ist das Abschéhungs-Geschäft
beendigt. Die Ergebmiuse werden mittelst Berichts dem Großhergoglichen Staaleminisleriym dar
stelt, um sodonn dem versammelten vandtage zur Beralhung und zu weitern verfassungemisigen Enktes
rungen und Maahnehmungen vorgelegt zu werden.