Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

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5.  90.
Haupt-Rollen  und  Verzeichnisse  nebst  den  eben  beschriebenen  Akten  werden  von  ben  Krels  =  Aus-Kaän
  und  flddtischen  Behörden  mitteist  ausführlichen  Berichts  an  die  Immediar-Kommission  einger

*--Letztere

  prust  nochmasc,  und  von  ihrem  Ermessen  banat  die  gänzliche  Verwersung  oder  Anordnung
von  Berichtigungen  und  Tenderungen  der  Abschätzungen

5.  92.
Mit  lhrer  endlichen  Billigug,  unter  der  §.  53.  angedeutcten  Beralhung,  ist  das  Abschéhungs-Geschäft
  beendigt.  Die  Ergebmiuse  werden  mittelst  Berichts  dem  Großhergoglichen  Staaleminisleriym  dar
stelt,  um  sodonn  dem  versammelten  vandtage  zur  Beralhung  und  zu  weitern  verfassungemisigen  Enktes
rungen  und  Maahnehmungen  vorgelegt  zu  werden.