Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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5) Nilitairdienst und 
6) dreimalige hintereinander stattgefunde- 
ne Bekleidung des Amtes in derselben 
Gemeinde. 
## 
Das Amt eines Steuer-Ordners ist ein 
Ehrenamt. 
K. 38. 
Die Steuer = Ordner erhalten für ihre 
Mühwaltungen einige Schadloshaltung aus 
Gemeindemitteln, welche von den Gemeinde- 
gliedern bei Umlage der Gemeinde-Quote 
mit aufgebracht wird. 
. 39. 
Der Gemeinde-Ausschuß der Steuer- 
Ordner vertheilt die Gemeinde-Quote nach 
obigen Bestimmungen auf die Grundeigen- 
thümer und Nicht-Grundeigenthümer. 
S. 40. 
Die Vertheilung desjenigen Theils der 
Gemeinde-Quote, welchen die Nicht-Grund- 
eigenthümer, als solche, unter sich aufzubrin- 
gen haben, geschieht auf folgende Weise: 
Wenn die Orts-Quote und von selbi- 
ger derjenige Theil bestimmt ist, welcher 
auf die Nicht-Grundbesiber kommt, so wer- 
den diese in die verschiedenen Klassen einge- 
schátzt, und summirt, wieviel Einkommen im 
Ganzen auf jede Klasse kömmt. Nach Ver- 
häáltniß des gesammten Einkommens des 
Orts vom Nicht-Grundbesitz zur Summe des 
Einkommens jeder Klasse, wird von dem 
ganzen Betrage der auf die Nicht-Grundbe- 
sitzer kommenden Theile der Orts-Quote, 
derjenige Theil berechnet, welcher auf jede 
Klasse kömmt und die sich hierbei ergebene 
Summe der Abgaben durch die Zahl der in 
die Klasse eingeschätzten Individuen dividirt, 
ergiebt die Summe der Abgabe des Ein- 
zelnen. 
3. E. 1000 rthlr. kommen auf den ganzen Drt. 
00 ": 
auf die Nicht-Grundbesitzer. 
5 
Deren sind 100, und ihr Einkommen beträgt im Ganzen 11,000 rthlr. 
Davon kommen 20 à SPo rthlr. Einkommen, auf Klasse 1. mit tl000 rehlr. Einkommen. 
4% à4 100 O 
40 à 15355 „ "D 
Summe loo Nicht-Grundbesitzer — 
Wie sich nun verhält: 
Das Einkommen des ganzen Orts (vom Nicht-Grundbesitz): 
“"J -* 5 4000 5 # 
n : 3. 6000 = - 
mit 11,000 rthlr. Einkommen. 
zum Einkommen einer 
Klasse, so verhaͤlt sich die Abgabesumme des ganzen Orts, zu der der Klasse; 
folglich: 
zu Klasse 1. — 11,000: looo 
-* - 2. — II,000 : 4000 -- 
- 3. — 11,000: 6000 
g. 41. 
Die Steuer-Ordner sind verpflichtet die 
Tabelle der Klassen uud ihrer Ansätze, so 
wie die Liste der Vertheilung der Einzelnen 
in die Klassen der Betheiligten öffentlich 
vorzulesen, ihre Einwendungen zu heren, 
dieselben zu prüfen, und wenn sie richtig 
500 — ergiebt 45#4K rthlr. 
500 — - 181I - 
500 — 272# = 
Summe 50o0 rthlr. uts. 
befunden worden, die Vertheilungsliste so- 
fort darnach zu berichtigen. 
. 42. 
Ferner sind die Steuer-Ordner verbun— 
den, die, mit Benutzung der Einwendungen 
berichtigten, Listen der Vertheilung der Ein- 
zelnen in die Klassen, der versammelten Ge-
	        
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