Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

180 
der Regel, nur als einen Richter betrachte, 
in welcher Qualitaͤt er seinen Gemeinden sel- 
ten einen augenfaͤlligen Nutzen zu schaffen 
im Stande fey. 
In Verbindung mit der Wegebausache 
wurde ferner ein Bericht des Landraths aus 
dem Neustädtischen Kreise und eine darauf 
bezügliche Stelle aus einem Berichte der Landes- 
Directkon, so wie ein Schreiben mehrerer 
Gemeinden des Amts Weida vorgetragen. 
Es wünschten nämlich die Unterthanen 
des Neustädtischen Kreises, daß zu ihrer Er- 
leichterung die auf ihren Antrag aufgeho- 
benen Straßen bau-Surrogat-Gelder 
wieder hergestellt werden möochten, weil sie, 
neben andern Gründen, der vielen und 
schlechten Straßen ihres Kreises wegen, die 
ihnen dafür obliegende Wegebesserung zu 
leisten nicht im Stande wären. 
Der Landtag konnte sich aber nicht ent- 
schließen, auf diesen Antrag einzugehen, 
hauptsächlich weil, wenn sie durch die Sur- 
rogat-Gelder der Verbindlichkeit der Wege- 
besserung gänzlich enthoben würden, eine 
Prägravation für die andern Landestheile 
hervorgehen dürfte; dagegen aber erklärte 
er, daß er, sofern die Kräfte dieser und an- 
derer Gemeinden nicht zureichen sollten, die 
Straßen in fahrbarem Stande zu erhalten 
oder sie dahin zu bringen, aus der Landes- 
kasse eine, besonders zu berechnende, von den 
administrativen Behörden aber zu verwen- 
dende Unterstühzung gewähren wolle. Die Ver- 
willigung selbst wurde jährlich, durch r0. ge- 
gen 9. Stimmen, auf 2000 rthlr. gestellt. 
Der hierauf vorgetragene ##te Haupt- 
Punkt des höôchsten Decrets, enthielt Anträ- 
ge über Erhöhung des Pflastergel- 
des in Eisenach und auf Anlegung 
eines Wegegeldes von Weimar nach 
Oberringen. 
Rücksichtlich des ersten Antrage, beschloß 
der Landtag, eine Erhöhung des Pflaster- 
geldes, um die Hälfte des zeither Taris= 
mäßigen Ansatzes in Currentgeld zu bewil- 
ligen. Zu einer größern Erhöhung, wie 
vorgeschlagen war, konnte der Landtag um 
deswillen nicht beystimmen, weil der Bedarf 
des Laternen-Instituts, nur durch Beytrá- 
ge der Bewohner Eisenachs selbst zu decken 
ey. 
Auf den zweyten Antrag, beschloß der 
Landtag, die Erhebung des in Antrag ge- 
brachten Wegegeldes der Stadt Weimar 
so lange zuzugestehen, als der gedachte 
Weg, dessen Herstellung 4233 rthlr. geko- 
stet hat und dessen Unterhaltung nicht unter 
130 rthlr. bewirkt werden kann, in voll- 
kommen gutem Zustande erhalten werde. 
Der lehztte Punkt des höchsten Decrets, 
betraf den Antrag des Stadtraths 
zu Jena auf eine anderweite Ver- 
willigung von 133 rthlr. 8 gr 
jährlich aus der dasigen Kreiskasse zum 
städtischen Pflasterbau. 
Nach der Meinung des Landtags, war 
dieser Antrag im Allgemeinen abzuweisen, 
weil er den Grund nicht sinden konnte, 
warum die Landeskasse zu Lokal-Bedürfnissen 
beygezogen werden solle, und es schien ihm 
derselbe nur in so fern zu berücksichtigen, als 
die Obliegenheit zu einer solchen Verwilli- 
gung nachgewiesen werden könnte. 
Drey und vierzigste Sitzung 
den 13ten Febr. 1821. 
Gegenwärtig 28. Abgeordnete. 
Der Landtag gieng zurück auf die in 
der Z#ten Sitzung abgebrochenen Verhand- 
lungen über die Besteurungssache, und die 
damals unentschfeden gebliebene Frage: wie 
die verschiedenen Arten des Ein- 
kommens aus Nicht-Grundbesitz zur 
allgemeinen directen Besteuerung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.