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der Regel, nur als einen Richter betrachte,
in welcher Qualitaͤt er seinen Gemeinden sel-
ten einen augenfaͤlligen Nutzen zu schaffen
im Stande fey.
In Verbindung mit der Wegebausache
wurde ferner ein Bericht des Landraths aus
dem Neustädtischen Kreise und eine darauf
bezügliche Stelle aus einem Berichte der Landes-
Directkon, so wie ein Schreiben mehrerer
Gemeinden des Amts Weida vorgetragen.
Es wünschten nämlich die Unterthanen
des Neustädtischen Kreises, daß zu ihrer Er-
leichterung die auf ihren Antrag aufgeho-
benen Straßen bau-Surrogat-Gelder
wieder hergestellt werden möochten, weil sie,
neben andern Gründen, der vielen und
schlechten Straßen ihres Kreises wegen, die
ihnen dafür obliegende Wegebesserung zu
leisten nicht im Stande wären.
Der Landtag konnte sich aber nicht ent-
schließen, auf diesen Antrag einzugehen,
hauptsächlich weil, wenn sie durch die Sur-
rogat-Gelder der Verbindlichkeit der Wege-
besserung gänzlich enthoben würden, eine
Prägravation für die andern Landestheile
hervorgehen dürfte; dagegen aber erklärte
er, daß er, sofern die Kräfte dieser und an-
derer Gemeinden nicht zureichen sollten, die
Straßen in fahrbarem Stande zu erhalten
oder sie dahin zu bringen, aus der Landes-
kasse eine, besonders zu berechnende, von den
administrativen Behörden aber zu verwen-
dende Unterstühzung gewähren wolle. Die Ver-
willigung selbst wurde jährlich, durch r0. ge-
gen 9. Stimmen, auf 2000 rthlr. gestellt.
Der hierauf vorgetragene ##te Haupt-
Punkt des höôchsten Decrets, enthielt Anträ-
ge über Erhöhung des Pflastergel-
des in Eisenach und auf Anlegung
eines Wegegeldes von Weimar nach
Oberringen.
Rücksichtlich des ersten Antrage, beschloß
der Landtag, eine Erhöhung des Pflaster-
geldes, um die Hälfte des zeither Taris=
mäßigen Ansatzes in Currentgeld zu bewil-
ligen. Zu einer größern Erhöhung, wie
vorgeschlagen war, konnte der Landtag um
deswillen nicht beystimmen, weil der Bedarf
des Laternen-Instituts, nur durch Beytrá-
ge der Bewohner Eisenachs selbst zu decken
ey.
Auf den zweyten Antrag, beschloß der
Landtag, die Erhebung des in Antrag ge-
brachten Wegegeldes der Stadt Weimar
so lange zuzugestehen, als der gedachte
Weg, dessen Herstellung 4233 rthlr. geko-
stet hat und dessen Unterhaltung nicht unter
130 rthlr. bewirkt werden kann, in voll-
kommen gutem Zustande erhalten werde.
Der lehztte Punkt des höchsten Decrets,
betraf den Antrag des Stadtraths
zu Jena auf eine anderweite Ver-
willigung von 133 rthlr. 8 gr
jährlich aus der dasigen Kreiskasse zum
städtischen Pflasterbau.
Nach der Meinung des Landtags, war
dieser Antrag im Allgemeinen abzuweisen,
weil er den Grund nicht sinden konnte,
warum die Landeskasse zu Lokal-Bedürfnissen
beygezogen werden solle, und es schien ihm
derselbe nur in so fern zu berücksichtigen, als
die Obliegenheit zu einer solchen Verwilli-
gung nachgewiesen werden könnte.
Drey und vierzigste Sitzung
den 13ten Febr. 1821.
Gegenwärtig 28. Abgeordnete.
Der Landtag gieng zurück auf die in
der Z#ten Sitzung abgebrochenen Verhand-
lungen über die Besteurungssache, und die
damals unentschfeden gebliebene Frage: wie
die verschiedenen Arten des Ein-
kommens aus Nicht-Grundbesitz zur
allgemeinen directen Besteuerung