Beylage H.
Höchstes Deceret
vom 15ten December 1820.
die Strafanstalten des Großherzogthums betr.
Die Verhandlungen, welche mit dem ge-
treuen Landtag, während seiner vorigen Ver-
sammlung, in Bezug auf die Strafanstalten
des Großherzogthams gepflogen worden sind,
betreffen theils die laufenden Unterhaltungs-
Kosten, theils die definitive Verausgabung
verschiedener hierzu aus Landeskassen geleisteter
Vorschüsse und endlich die durch die vorhaben-
de — in ihren Grundlinien bereits feststehen-
de, verbesserte Strafgesetzgebung, nothwendig
gewordene Herstellung neuer, vom eigentlichen
Zuchthause abgesonderter Strafanstalten. An
jene Verhandlungen knüpfen sich gegenwärtig
neue Anträge, die dem getreuen Landtag, nach
der eben angedeuteten Ordnung hier vorgelegt
werden sollen.
I. Die laufenden Unterhaltungs-Kosten betr.
Auf den Grund von Berechnungen, welche
der getreue Landtag, in der unterthänigsten
Erklärungsschrift v. 22sten December 1818.,
für richtig und scharf gestellt anerkannte, wur-
de von demselben für die Jahre- 1810. und
1820. ein stehender jährlicher Beytrag von
4000 bis 5000# thl. zu den Unterhaltungsko-
sten des Weimarischen Zuchthauses verwilligt.
Da in den gedachten Jahren nicht einmal
die geringste der verwilligten Beytrags-Summen
verbraucht worden ist, so wird das Bedürfniß
beyder Zuchthäuser, hier und zu Eisenach, bis
zum nächsten ordentlichen Landtag, ohne Zwei-
fel hinreichend gedeckt seyn, wenn die getreuen
Stände in dem Etat der Hauptlandschaffts-
Kasse die jährliche Beytragssumme von 6000
thlr. stehen lassen, wovon dasjenige, was durch
fortzusetzende strenge Sparsamkeit erübrigt
werden kann, wie bisher der Hauptlandschafte-
Kasie zu gute kömmt. Der Bedarf des Eise-
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nachischen Zuchthauses wird, sn dem abschrift-
lich anliegenden Eisenachischen Landes-Di-
rections-Berichte, gestützt auf die mitfolgenden
Akten, Rechnung und Belege, zu 4000 thl.
jahrlich und der dazu erforderliche Zuschuß zu
2000 thl. angegeben.
II. Die definitive Verausgabung der
geleisteten Vorschüsse betr.
In der oben angeführten Erklärungsschrift
vom 22ssten December 1818. sind die verschie-
denen Summen einzeln genannt, welche, zu
Deckung der gestiegenen Unterhaltungskosten
des hiesigen Zuchthauses, einstweilen vorschuß-
weise aus Landeskassen geleistet worden, und
zu deren definitiver Verausgabung der getreue
Landtag seine beyfällige Erklärung abgiebt.
Das Großherzogliche Landschaffts-Colle-
gium bringt in dem abschriftlich anliegenden
Berichte in Erinnerung, daß, außer jenen —
nunmehr verausgabten Vorschüssen, noch eini-
ge andere zu demselben Zweck geleistete übrig
sind, auf welche die gedachte Erklárungsschrift
sich nicht mit erstreckt, nämlich: «
von looo thl. Kassegeld für 20 im Eisena-
chischen Zuchthause verpflegte
Sträáflinge, im Jahre 1877.
Soo khl. Current-Geld, halb aus der
Thuring= Erfurtischen, halb
aus der Neustädtischen Kreis-
kasse, zu Deckung des, durch den
Zuwachs an Straflingen aus
diesen Landestheilen, im Jahre
1810, entstandenen Defteits,
un
596 thl. Kassegeld, an erhöhtem Bau-
aufwand im Jahre 1813. bey
dem Weimarischen Zuchthaus.
Da es mit den beyden erstern dieser Vor-
schüsse ganz gleiche Bewandniß wie mit jenen
in der mehrgedachten Erklärungeschrift spe-
ciell aufgeführten hat, der lehtere Vorschuß
aber aus einer der gegenwärtigen landstän-
dischen Verfassung des Großherzogthums vor-