Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage H. 
Höchstes Deceret 
vom 15ten December 1820. 
die Strafanstalten des Großherzogthums betr. 
Die Verhandlungen, welche mit dem ge- 
treuen Landtag, während seiner vorigen Ver- 
sammlung, in Bezug auf die Strafanstalten 
des Großherzogthams gepflogen worden sind, 
betreffen theils die laufenden Unterhaltungs- 
Kosten, theils die definitive Verausgabung 
verschiedener hierzu aus Landeskassen geleisteter 
Vorschüsse und endlich die durch die vorhaben- 
de — in ihren Grundlinien bereits feststehen- 
de, verbesserte Strafgesetzgebung, nothwendig 
gewordene Herstellung neuer, vom eigentlichen 
Zuchthause abgesonderter Strafanstalten. An 
jene Verhandlungen knüpfen sich gegenwärtig 
neue Anträge, die dem getreuen Landtag, nach 
der eben angedeuteten Ordnung hier vorgelegt 
werden sollen. 
I. Die laufenden Unterhaltungs-Kosten betr. 
Auf den Grund von Berechnungen, welche 
der getreue Landtag, in der unterthänigsten 
Erklärungsschrift v. 22sten December 1818., 
für richtig und scharf gestellt anerkannte, wur- 
de von demselben für die Jahre- 1810. und 
1820. ein stehender jährlicher Beytrag von 
4000 bis 5000# thl. zu den Unterhaltungsko- 
sten des Weimarischen Zuchthauses verwilligt. 
Da in den gedachten Jahren nicht einmal 
die geringste der verwilligten Beytrags-Summen 
verbraucht worden ist, so wird das Bedürfniß 
beyder Zuchthäuser, hier und zu Eisenach, bis 
zum nächsten ordentlichen Landtag, ohne Zwei- 
fel hinreichend gedeckt seyn, wenn die getreuen 
Stände in dem Etat der Hauptlandschaffts- 
Kasse die jährliche Beytragssumme von 6000 
thlr. stehen lassen, wovon dasjenige, was durch 
fortzusetzende strenge Sparsamkeit erübrigt 
werden kann, wie bisher der Hauptlandschafte- 
Kasie zu gute kömmt. Der Bedarf des Eise- 
16# 
nachischen Zuchthauses wird, sn dem abschrift- 
lich anliegenden Eisenachischen Landes-Di- 
rections-Berichte, gestützt auf die mitfolgenden 
Akten, Rechnung und Belege, zu 4000 thl. 
jahrlich und der dazu erforderliche Zuschuß zu 
2000 thl. angegeben. 
II. Die definitive Verausgabung der 
geleisteten Vorschüsse betr. 
In der oben angeführten Erklärungsschrift 
vom 22ssten December 1818. sind die verschie- 
denen Summen einzeln genannt, welche, zu 
Deckung der gestiegenen Unterhaltungskosten 
des hiesigen Zuchthauses, einstweilen vorschuß- 
weise aus Landeskassen geleistet worden, und 
zu deren definitiver Verausgabung der getreue 
Landtag seine beyfällige Erklärung abgiebt. 
Das Großherzogliche Landschaffts-Colle- 
gium bringt in dem abschriftlich anliegenden 
Berichte in Erinnerung, daß, außer jenen — 
nunmehr verausgabten Vorschüssen, noch eini- 
ge andere zu demselben Zweck geleistete übrig 
sind, auf welche die gedachte Erklárungsschrift 
sich nicht mit erstreckt, nämlich: « 
von looo thl. Kassegeld für 20 im Eisena- 
chischen Zuchthause verpflegte 
Sträáflinge, im Jahre 1877. 
Soo khl. Current-Geld, halb aus der 
Thuring= Erfurtischen, halb 
aus der Neustädtischen Kreis- 
kasse, zu Deckung des, durch den 
Zuwachs an Straflingen aus 
diesen Landestheilen, im Jahre 
1810, entstandenen Defteits, 
un 
596 thl. Kassegeld, an erhöhtem Bau- 
aufwand im Jahre 1813. bey 
dem Weimarischen Zuchthaus. 
Da es mit den beyden erstern dieser Vor- 
schüsse ganz gleiche Bewandniß wie mit jenen 
in der mehrgedachten Erklärungeschrift spe- 
ciell aufgeführten hat, der lehtere Vorschuß 
aber aus einer der gegenwärtigen landstän- 
dischen Verfassung des Großherzogthums vor-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.