Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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gen, und der getreue Landtag sieht sich ge- 
nöthigt,, ehrerbietigst den Wunsch anszuspre- 
chen, daß wenigstens zu Vermeidung eines 
neuen Aufwands und vermehrter Administra- 
tions-Kosten eine in einem besondern Hause 
zu verwaltende Anstalt unterbleiben möge. 
Zu IV) Was die Errichtung der neuen 
Strafanstalten betrifft, so wurde zwar in 
der unterthänigsten Erklárungsschrift vom 
22sten Decbr. 1818. ehrerbietigst darauf an- 
getragen, daß für das gesammte Großher= 
zogthum Ein Zuchthaus und zwar in Wei- 
mar, und Ein Strafarbeitshaus in Eisenach 
bestehen möge, allein nach den mitgetheilten 
Berichten der Großherzogl. #andes-Regie- 
rung und Landes-Direction gestaltet sich ge- 
genwärtig die Sache anders, denn es befin- 
det sich nicht nur das hiesige Zuchthaus i 
sehr baufälligem Zustande, sondern es verei- 
nigt auch überhaupt keineswegs die zu ei- 
ner zweckmäßigen Trennung nothwendigen 
Erfordernisse. 
Deshalb und besonders aus dem Grun- 
de, weil das Zuchthaus in Weimar in sel- 
nem Innern so beschränkt ist, daß es als 
Central = Punct in Zukunft nicht alle zur 
Zuchthausstrafe verurtheilte Verbrecher wird 
sassen können, erkennt der getreue Landkag 
die Nothwendigkeit, das Zuchthaus von hier 
nach Eisenach zu verlegen. 
Da die Einrichtung eines Gebäudes da- 
zu erforderlich ist, so dürfte es der Sache 
angemessen seyn, bepde Strafanstalten, je- 
doch gänzlich von einander geschieden, in ei- 
nem und demselben Hause zu vereinigen, wo- 
hin der mitgetheilte Bauplau ebenfalls ge- 
richtet ist. 
Um nun so viel als möglich Ersparnisse 
zu machen, und in der Ueberzeugung, daß 
die Errichtung noch eines Strafarbeitshau- 
ses aus den von Großherzogl. Landesre- 
gierung aufgestellten Gründen räthlich ist, 
hölt es der getreue Landtag für zweckmäßig, 
wenn die Kettensträflinge im untern Theile 
bes hiesigen Zuchthausgebäudes aufbewahrt, 
die übrigen Theile desselben aber zu einem 
Strafarbeitshause für den Bereich Großh. 
Landesregierung in Weimar, ingleichen 
zu policeylichen Zwecken eingerichtet werden. 
Weil nun, im Fall J. K. H. diesem 
Antrage höchsten Beyfall schenken sollten, sich 
die Baukosten-Anschläge ändern dürften, und 
weil uber den beabsichtigten Bau in Eisenach 
ein detaillirter Anschlag noch gar nicht vor- 
liegt, so hält sich der getreue Landtag vor- 
erst zu der ehrerbietigsten Bitte verpflichtet, 
daß J. K. H. ihm zu seiner fernern Erklä- 
rung genaue desfalsige Kostenberechnungen 
vorlegen zu lassen huldreichst geruhen mögen. 
Wenn er jedoch der Nothwendigkeit, mög- 
liche Ersparniß zu machen, nachgiebt, und 
die Errichtung besonderer Zwangöar- 
beitshäuser wenigstens vor jetzt nicht 
wünschenswerth findet, so moôchten ihn die 
erhöheten unerläßlichen Erfordernisse des 
Staatshaushalts wohl rechtfertigen. 
Der getreue Landtag benutzt die Gele- 
genheit noch zu folgendem ehrerbietigsten 
Antrage. Nach einem Gesebentwurse aus 
dem Koönigreich Sachsen, sollen die mit Zucht- 
hausstrafe belegten Personen auch zum Er- 
sabe der Kosten für ihre Verpflegung, wäh- 
rend ihrer Verwahrung in der Strafanslalt, 
so weit solche nicht durch den aus ihren Ar- 
beiten zu ziehenden Gewinn gedeckt werden, 
verpflichtet seyn. 
In Eisenach soll dem Vernehmen nach 
bereits etwas Aehnliches bestehen, denn es 
soll dort jeder Züchtling, falls er es ver- 
mag, sich selbst dekleiden. 
Um der Einheit und der Ersparniß für 
die Kasse willen, wünscht der getreue Lband- 
tag eine allgemeine gesetzliche Bestimmung 
in der Art, daß jeder der in einer Straf- 
anstalt aufbewahrt wird, in sofern der Ab- 
wurf seines Vermögens, nach Gewährung
	        
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