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gen, und der getreue Landtag sieht sich ge-
nöthigt,, ehrerbietigst den Wunsch anszuspre-
chen, daß wenigstens zu Vermeidung eines
neuen Aufwands und vermehrter Administra-
tions-Kosten eine in einem besondern Hause
zu verwaltende Anstalt unterbleiben möge.
Zu IV) Was die Errichtung der neuen
Strafanstalten betrifft, so wurde zwar in
der unterthänigsten Erklárungsschrift vom
22sten Decbr. 1818. ehrerbietigst darauf an-
getragen, daß für das gesammte Großher=
zogthum Ein Zuchthaus und zwar in Wei-
mar, und Ein Strafarbeitshaus in Eisenach
bestehen möge, allein nach den mitgetheilten
Berichten der Großherzogl. #andes-Regie-
rung und Landes-Direction gestaltet sich ge-
genwärtig die Sache anders, denn es befin-
det sich nicht nur das hiesige Zuchthaus i
sehr baufälligem Zustande, sondern es verei-
nigt auch überhaupt keineswegs die zu ei-
ner zweckmäßigen Trennung nothwendigen
Erfordernisse.
Deshalb und besonders aus dem Grun-
de, weil das Zuchthaus in Weimar in sel-
nem Innern so beschränkt ist, daß es als
Central = Punct in Zukunft nicht alle zur
Zuchthausstrafe verurtheilte Verbrecher wird
sassen können, erkennt der getreue Landkag
die Nothwendigkeit, das Zuchthaus von hier
nach Eisenach zu verlegen.
Da die Einrichtung eines Gebäudes da-
zu erforderlich ist, so dürfte es der Sache
angemessen seyn, bepde Strafanstalten, je-
doch gänzlich von einander geschieden, in ei-
nem und demselben Hause zu vereinigen, wo-
hin der mitgetheilte Bauplau ebenfalls ge-
richtet ist.
Um nun so viel als möglich Ersparnisse
zu machen, und in der Ueberzeugung, daß
die Errichtung noch eines Strafarbeitshau-
ses aus den von Großherzogl. Landesre-
gierung aufgestellten Gründen räthlich ist,
hölt es der getreue Landtag für zweckmäßig,
wenn die Kettensträflinge im untern Theile
bes hiesigen Zuchthausgebäudes aufbewahrt,
die übrigen Theile desselben aber zu einem
Strafarbeitshause für den Bereich Großh.
Landesregierung in Weimar, ingleichen
zu policeylichen Zwecken eingerichtet werden.
Weil nun, im Fall J. K. H. diesem
Antrage höchsten Beyfall schenken sollten, sich
die Baukosten-Anschläge ändern dürften, und
weil uber den beabsichtigten Bau in Eisenach
ein detaillirter Anschlag noch gar nicht vor-
liegt, so hält sich der getreue Landtag vor-
erst zu der ehrerbietigsten Bitte verpflichtet,
daß J. K. H. ihm zu seiner fernern Erklä-
rung genaue desfalsige Kostenberechnungen
vorlegen zu lassen huldreichst geruhen mögen.
Wenn er jedoch der Nothwendigkeit, mög-
liche Ersparniß zu machen, nachgiebt, und
die Errichtung besonderer Zwangöar-
beitshäuser wenigstens vor jetzt nicht
wünschenswerth findet, so moôchten ihn die
erhöheten unerläßlichen Erfordernisse des
Staatshaushalts wohl rechtfertigen.
Der getreue Landtag benutzt die Gele-
genheit noch zu folgendem ehrerbietigsten
Antrage. Nach einem Gesebentwurse aus
dem Koönigreich Sachsen, sollen die mit Zucht-
hausstrafe belegten Personen auch zum Er-
sabe der Kosten für ihre Verpflegung, wäh-
rend ihrer Verwahrung in der Strafanslalt,
so weit solche nicht durch den aus ihren Ar-
beiten zu ziehenden Gewinn gedeckt werden,
verpflichtet seyn.
In Eisenach soll dem Vernehmen nach
bereits etwas Aehnliches bestehen, denn es
soll dort jeder Züchtling, falls er es ver-
mag, sich selbst dekleiden.
Um der Einheit und der Ersparniß für
die Kasse willen, wünscht der getreue Lband-
tag eine allgemeine gesetzliche Bestimmung
in der Art, daß jeder der in einer Straf-
anstalt aufbewahrt wird, in sofern der Ab-
wurf seines Vermögens, nach Gewährung