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Unterbeylage a.
Bericht des Großherzoglichen Landschaffts-
Collegiums vom roken Juli r820., die durch
wiederholte Probe-Bonitirung hinsichtlich ei-
ner gleichförmigen provisorischen Grundbe-
steuerung gefundenen Resultate betr.
Durchlauchtigster rc.
In Ser unterthänigsten Erklärungsschrift
vom 17ten Januar v. J. sprach der getreue
Landtag ruͤcksichtlich der beabsichtigten Her—
stellung eines gleichmaͤßigen Abgabe-Systems
in allen Theilen des Großherzogthums in
Bezug auf die Grundsteuer und der deshalb
zu bewirkenden Vorarbeiten im Allgemeinen
und mit Hinblick auf die in seiner, über
diesen Gegenstand bereits unterm roten März
1872. abgegebenen Erklärung entwickelten
Grundsätze, sich dahin aus:
a) daß eine nochmalige Bonitirung von
Probefluren und zwar als Prüfung des
bisherigen Verfahrens, einmal der berrits
bonitirten Fluren, dann aber auch ande-
rer noch nicht bonitirter, jedoch bereits
vermessener Fluren, angeordnet,
b) daß zu Erwirkung möglichster Gleich-
förmigkeit, daben von den Bestimmun-
gen der General = Revissons = Instruction
nirgends abgewichen und nach der ur-
sprünglichen, nicht aber nach einer ver-
##nderten Methode verfahren,
c) daß aus den nöäher angedeuteten Gründen
auf Zinsen und andere Real-Lasten bey
der Beschockung keine Rücksicht genommen
und endlich
4) daß diese nochmalige Bonitirung eben-
falls zu Erstrebung nothwendiger Gleich-
sörmigkeit nicht durch die zeitherlgen Ta-
ratoren, sondern in allen Landestheilen,
durch einen und denselben sorgfältig aus-
zuwählenden und sattsam’ dazu geeigen-
schafteten General -Taxator ausgeführt
werden möchte.
Diese Anträge des getreuen Landtags er-
hielten durchgängig und ohne irgend eine
Einschränkung Ew. K. H. höchste landes-
fürstliche Genehmigung und Sanction und
Hoöchstdieselben geruheten demnächst mittelst
des an uns erlassenen gnädigsten Reseripte
vom 27’ sten Januar v. J. deren Realisirung
dem Landschaffts-Collegium zur strengen und
angelegentlichen Pflicht zu machen.
Was hierauf zuvörderst wegen Besetzung
der so höchst wichtigen Stelle des General=
Taxators, unter Concurrenz des für das Bo-
nitirungs-Geschäft ernannten landständischen.
Ausschusses, vorgekommen und geschehen ist,
das wird Ew. K. H. aus unsern frühern
unterthänigsten Vorträgen in huldreichstem
Andenken ruhen und wir bemerken nur noch
ehrerbietigst, daß nachdem die desfallsige
Wahl des Steuer-Revisors Böttger von
Höchstdenenselben bestätiget worden war,
demselben jener Posten übertragen und ihm
die erforderliche, den vorliegenden höchsten
und verfassungsmäßigen Vorschriften und
Bestimmungen genau entsprechende Anwei-
sung und Instruction ertheilt wurde.
Er hat sich im Laufe des verflossenen Jah-
res 1810. des General-Tarations-Geschäfts
nebst allen sonstigen damit verbunden gewe-
senen Arbeiten, streng im Sinne und Geiste
der betreffenden Erklärungsschriften und An-
tráge des getreuen Landtags, unterzogen und
dasselbe zu Stande gebracht.
Die daraus gewonnenen Resultate sind
nun von unserm Collegen, dem Steuerrath
von Groß, tabellarisch zusammengestellt und
geordnet sammt den zugehörigen Materialien
vorgelegt und übergeben, sodann aber un-
verweilt, Ew. K. H. höchsten Willensmei-
nung und ausdrücklichen Befehl gemäß, an
den schon genannten Landlags-Ausschuß zur
nähern Prüfung und Beurtheilung von uns
mitgetheilt worden, um von demselben zu
vernehmen, ob sowoyl diese Arbeiten, als
überhaupt das bey dem ganzen Geschäft be-