diener bey der allgemeinen directen Besteue-
rung von ihrem Diensteinkommenen frey zu
lassen, ihnen aber dagegen die Sorge für
Pensionirung ihrer Wittwen und Waisen
selbst zu überlassen; der getreue Landtag
hat jedoch in dem Falle, daß Kirchen= und
Schuldiener, wenn der Staat die Pensioni-
rung ihrer Wittwen und Waisen übernimmt,
vorziehen sollten, zur allgemeinen directen
Besteuerung gleichmäßig beyzutragen, solches
vorläufig genehmigt und zwar mit der fer-
nern Bestimmung, daß demselben ihre Witt-
wen Fonds, die nicht aus Staatömitteln
gebildet sind und unterhalten werden, eigen-
thümlich verblelben.
Insofern nun J. K. H. diesen bis jetzt
ehrerbietigst vorgetragenen Erinnerungen die
gnädigste Zustimmung nicht versagen sollten,
so dürfte der Promulgation des Gesetzes,
wenn es vorerst nach diesen Erinnerungen
berichtigt seyn wird, bein Bedenken entge-
gen stehen. 2c.
Der getreue Landtag 2c.
Unterbeylage a.
Bericht Großherzogl. Landesregierung
zu Weimar vom 2/sten November 1820.
Den Entwurf eines Geseßes über Pensioni-
rung der Wittwen und Waisen verstorbener
Staatediener betreffend.
In der Anlage überreichen wir ehrer-
bietigst den, in Folge der Erklärung Hoöchst-
dero getreuen Landtags vom toten Januar
v. J. uns gnädigst aufgegebenen
Entwurf eines Gesetes über die
Pensionirung der Wittwen und
Waisen verstorbener Staateo-
iener
nebst §. Hauptbeylagen und 33. Unterbey-
lagen, nämlich
107 ’
2“35
A. liebersicht aller bey der künftigen Witt-
wenkasse zu berücksichtigenden Besoldungen
und Ruhestandsgehalte, mit XXVI. Unter-
beplagen.
B. Individual-Verzeichniß aller dermalen,
a) aus der Kammerkasse, b) aus den ver-
schiedenen landschafftlichen Kassen be-
strittenen Wittwen = und Waisen-Pensioncn,
die zum Uebergang an die neue Witt-
wenkasse, in Folge des Gesetzeßentwurfs,
geeignet sind,
C. Uebersicht des jährlichen Betrags aller
für die neue Wittwenkasse in Vor-
schlag gebrachten Dotations-Einkünfte, mit
III. Unterbeylagen.
1)0. Berechnung des Abgangs, Zu-
wachses und Pensions-Betrags der
Diener-Wittwen, bis zur wahr-
scheinlichen Eintrittszeit des Be-
harrungszustandes (das heißt zum er-
reichten Maximum der Wittwenzahl).
R. Bilance des muthmaslichen Einkom-
mens und Aufwandes der Wittwenkasse, mit
1V. Unterbeylagen. Die Menge der Vor-
arbeiten, welche dem Gesehesentwurfe selbst
vorausgehen musten, und die eigenth#ámli-
chen und zahllosen Schwierigkeiten, mit’wel-
chen insbesondere eine — so viel als mög-
lich vollständige — Zusammenstellung des
Diensteinkommens der gesammten Staats-
dienerschaft verknüpft war, werden es an-
schaulich machen, und bey Ew. K. H. huld-
reichste Entschuldigung begrunden, daß der
Verfasser des Gesetzesentwurfs, ob er sich
schon seit Jahresfrist fortwährend damit be-
schäftigte, dennoch erst vor kurzem damit zu
Stande kommen konnte.
Zu möglichster Zeitersparniß, beh der
Nähe der bevorstehenden Landtagsversamm-
lung, erfolgte am Schlusse des vorigen Mo-
nats die erforderliche Rücksprache und Be-
rathung mit den übrigen Landes-Collegien,
unter Ew. K. H. ZJnädigster Genehmigung