Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

diener bey der allgemeinen directen Besteue- 
rung von ihrem Diensteinkommenen frey zu 
lassen, ihnen aber dagegen die Sorge für 
Pensionirung ihrer Wittwen und Waisen 
selbst zu überlassen; der getreue Landtag 
hat jedoch in dem Falle, daß Kirchen= und 
Schuldiener, wenn der Staat die Pensioni- 
rung ihrer Wittwen und Waisen übernimmt, 
vorziehen sollten, zur allgemeinen directen 
Besteuerung gleichmäßig beyzutragen, solches 
vorläufig genehmigt und zwar mit der fer- 
nern Bestimmung, daß demselben ihre Witt- 
wen Fonds, die nicht aus Staatömitteln 
gebildet sind und unterhalten werden, eigen- 
thümlich verblelben. 
Insofern nun J. K. H. diesen bis jetzt 
ehrerbietigst vorgetragenen Erinnerungen die 
gnädigste Zustimmung nicht versagen sollten, 
so dürfte der Promulgation des Gesetzes, 
wenn es vorerst nach diesen Erinnerungen 
berichtigt seyn wird, bein Bedenken entge- 
gen stehen. 2c. 
Der getreue Landtag 2c. 
Unterbeylage a. 
Bericht Großherzogl. Landesregierung 
zu Weimar vom 2/sten November 1820. 
Den Entwurf eines Geseßes über Pensioni- 
rung der Wittwen und Waisen verstorbener 
Staatediener betreffend. 
In der Anlage überreichen wir ehrer- 
bietigst den, in Folge der Erklärung Hoöchst- 
dero getreuen Landtags vom toten Januar 
v. J. uns gnädigst aufgegebenen 
Entwurf eines Gesetes über die 
Pensionirung der Wittwen und 
Waisen verstorbener Staateo- 
iener 
nebst §. Hauptbeylagen und 33. Unterbey- 
lagen, nämlich 
107 ’ 
2“35 
A. liebersicht aller bey der künftigen Witt- 
wenkasse zu berücksichtigenden Besoldungen 
und Ruhestandsgehalte, mit XXVI. Unter- 
beplagen. 
B. Individual-Verzeichniß aller dermalen, 
a) aus der Kammerkasse, b) aus den ver- 
schiedenen landschafftlichen Kassen be- 
strittenen Wittwen = und Waisen-Pensioncn, 
die zum Uebergang an die neue Witt- 
wenkasse, in Folge des Gesetzeßentwurfs, 
geeignet sind, 
C. Uebersicht des jährlichen Betrags aller 
für die neue Wittwenkasse in Vor- 
schlag gebrachten Dotations-Einkünfte, mit 
III. Unterbeylagen. 
1)0. Berechnung des Abgangs, Zu- 
wachses und Pensions-Betrags der 
Diener-Wittwen, bis zur wahr- 
scheinlichen Eintrittszeit des Be- 
harrungszustandes (das heißt zum er- 
reichten Maximum der Wittwenzahl). 
R. Bilance des muthmaslichen Einkom- 
mens und Aufwandes der Wittwenkasse, mit 
1V. Unterbeylagen. Die Menge der Vor- 
arbeiten, welche dem Gesehesentwurfe selbst 
vorausgehen musten, und die eigenth#ámli- 
chen und zahllosen Schwierigkeiten, mit’wel- 
chen insbesondere eine — so viel als mög- 
lich vollständige — Zusammenstellung des 
Diensteinkommens der gesammten Staats- 
dienerschaft verknüpft war, werden es an- 
schaulich machen, und bey Ew. K. H. huld- 
reichste Entschuldigung begrunden, daß der 
Verfasser des Gesetzesentwurfs, ob er sich 
schon seit Jahresfrist fortwährend damit be- 
schäftigte, dennoch erst vor kurzem damit zu 
Stande kommen konnte. 
Zu möglichster Zeitersparniß, beh der 
Nähe der bevorstehenden Landtagsversamm- 
lung, erfolgte am Schlusse des vorigen Mo- 
nats die erforderliche Rücksprache und Be- 
rathung mit den übrigen Landes-Collegien, 
unter Ew. K. H. ZJnädigster Genehmigung
	        
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