Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Maximum ihrer Zahl noch lange nicht er— 
reicht. Aus diesen einfachen Sätzen dürfte 
zur Evidenz hervorgehen, daß durch Einwer- 
fung blos des bisherigen Betrags der Witt- 
wen-Pensionen in die neue Wittwenkasse, der 
Staat noch nicht das geringste Opfer brinat, 
noch nicht die geringste neue Verwilligung 
zum Zweck der Errichtung des Wirtwen-In- 
stituts macht. 
Als weiterer Fonds zur Dotatien des leßtern 
werden §. 10, Ziffer 3. Zwey Procent 
steuermäßiger Abzug von allen Be- 
soldungen und Ruheanstdsgehalten 
vorgeschlagen. Dies, so wie die §. 21. normirte 
gegenseitige Befreyung der Staatödiener von 
allen andern Besoldungssteuern, entspricht 
ganz den standischen Erklärungen und den 
im Cingang gegenwärtigen unterthänigsten Be- 
richts ausführlich entwickelten Grundsätzen. 
Zwey Procent Abzug von den Gehalten 
möchte allerdings das Maximum sepyn, was 
ohne zu große Beschwerde aufgelegt werden 
kann. 
Darüber hinaus würde diese Belastung 
auf eine allgemeine Besoldungs-Herabsehzung 
hinauslaufen, die, auch abgesehen von dem 
Rechts-Punkte dabey, schon in jeder andern 
Hinsicht die nachtheiligsten Folgen haben 
muͤßte. 
Bey Vergleichung mit den Besoldungen 
in andern deutschen Staaten werden die hie— 
sigen, zumal bey den hoͤhern Stellen, fast durch- 
gehends weit mäßiger erscheinen. 
Sollte der Fonds zur Wittwenkasse zum 
größten Theil aus Beyträgen der Diener 
aufgebracht werden; so würde die Anstalt 
aufhören eine Wohlthat zu seyn, so würde 
der Staat jener bereits laut anerkannten 
Nerderung der Gerechtigkeit, 
für die Versorgung der Wittwen und Wai- 
sen seiner Diener einzutreten,“ 
keine Benuͤge leisten. 
In dem Anerkenntniß jenes Grundsatzes 
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liegt es die Wittwen-Pensionen als einen 
nothwendigen Anhang des Besoldungs-Etats, 
als ein nothwendiges Supplement desselben 
zu betrachten. 
Mag das eifrigste Bestreben auf Verein— 
fachung des Staatedienstes, auf möglichste 
Verminderung der Zahl der Staatodiener, 
mit vollem Rechte gerichtet werden: immer- 
bin wird es nur um so consequenter und 
nothwendiger erscheinen, die für unentuehr- 
lich erachtete Dienerzahl ausreichend zu be- 
solden, und sie durch Sicherstellung ihrer 
Hinterbliebenen für ungetheilte persönliche 
Hingebung zu entschäádigen, zu uneigennuͤtzig— 
ster Berufstreue zu ermuntern. Koͤnnte es 
dem Staate frommen, mit der einen Hand 
zu nehmen, was er mit der andern gegeben, 
und was er früher oder später doch wieder 
zu geben für nothwendig erachten müßte? 
Steht aber nach den bereits vorliegen- 
den patriotischen Erklärungen des getreuen 
Landtags die Gerechtigkeit der fraglichen Be- 
soldungsabzüuge mit dem Surrogat der let- 
tern, der Befreyung von allen andern Be- 
soldungsabgaben, in unzertrennlicher Verbin- 
dung; so dürfen wir noch zweyerley eben so 
ehrerbietigst als zuversichtlich bitten und vor- 
aussetzen: 
1) daß Falls die Personensteuer etwa 
noch länger fortdauern follte, welche die Die- 
ner im Durchschnitt mit mindestens Ein pro- 
cent ihrer Besoldungen trifft— solche doch den 
zur Wittwenkasse steuernden Dienern nichr 
weiter auferlegt werden wolle; und dann 
2) daß die auf allen in hiesiger Nesidenz 
und zui Eisenach wohnenden Dienern so unver- 
bältnißmasig lastende Abgabe elnes ga nzen 
Besoldungs-Procenrs zur Lokal-Allmo- 
kasse fortan gerechtest — wo nicht adgenom- 
senmen, und, gleichwie bev den Bürgern, auf 
freywillige Subseriptjonen ausgesebt — doch 
wenigstens auf die Hälfte gemindert werde. 
Oie Fundirung der Allmosenkasse ist eine
	        
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