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Zustimmung ertheilte, daß außer dem im
Weimarischen und im Neustadtischen Kreise
beym Ankaufe von ausländischen Getraide
in den Jahren 1810. und 1877. entstande-
nen Verluste, auch der damals noch unbe-
kannte Verlust ähnlicher Art im Eisenach'
schen Kreise aus der Haupt-Landschafftskasse
gedeckt werde, so war ihm nicht bekannt,
daß in diesem Kreise zu eben diesem Zwecke
bereits ein eigener Fonds bestand, welcher
zu Ende des Jahres 1816. 30,840 rthlr.
10 gr. 3#1 pf. Current betrug, und von
welchem 20,000 rthlr. bereits im Jahre
1812. bey der Eisenachischen Kreiskasse an-
gelegt worden sind, um bis zu eintretendem
Bedarf zu jenem Zwecke, die Interessen zum
Abtrage der übermäßigen Schulden des Krei-
ses zu verwenden, der Ueberrest aber zur
Verwaltung der Landespolizey-Behörde ver-
blieb und, so weit er in dioponibeln Kapi-
talien bestand, zu jenen Getraide- Operatio=
nen verwendet worden ist. Jetzt, wo aus
den mittelst höchsten Decretes vom 2osten
Januar d. J. mitgetheilten Akten, diese
Umstände vorliegen, und es zugleich unzwei-
felhaft ist, daß jener Fonds zum bey wei-
tem größten Theile, aus den Kräften des
Landes (des Alt = Eisenachischen Kreises)
durch eine besondere auf die Production des
Brandtweins gelegte indirecte Abgabe gebil-
det worden ist, muß zwar — der neuerlich
erfolgten gänzlichen Vereinigung aller land-
schafftlichen Kassen ungeachtet — der ganze
übrig gebliebene Fonds, seiner ursprüngli-
chen Bestimmung gemäß, den Alt-Eisenachi-
schen Landen ausschließlich, zu ähnlichen Ope-
rationen in Zeiten der Theuerung und der
Noth, verbleiben, auch kann nunmehr, nach
jener gänzlichen Vereinigung, von einer Ver-
wendung des Interessen-Abwurfs zu Abtrag
übermäßiger Schulden nicht mehr die Rede
seyn; allein es kann auch ein Ersatz der
von jenem Fonds, nach den jezt vorliegen-
genden Rechnungen, verloren gegangenen
10,447 rthlr. 21 gr. aus der Haupt-Lano=
schafftskasse nicht erwartet werden: denn in
der Anerkennung des ganzen Fonds zu die-
sem speciellen Zwecke, liegt zugleich die Noth-
wendigkeit, daß der bey Verfolgung dieses
Zwecks entstandene Verlust aus dem Fonds
selbst getragen werde.
Der getreue Landtag tráägt daher ehr-
furchtsvoll darauf an, daß diejenige Summe,
welche zu Deckung jenes Verlustes und ins-
besondere zum Abtrage der bey den Getrai-
de-Operationen in den Jahren 1816. und
1817. aufsgenommenen und noch nicht zurück-
gezahlten Kapitalien erforderlich ist, von
denjenigen 20,000 rthlr. entnommen werde,
welche seit 1812. bey der Eisenachischen
Kreiskasse angelegt sind.
Unter diesem Kapitale befinden sich je-
doch, wie aus den vorliegenden Akten und
Rechnungen, auch einem anderweiten höchsten
Decrete vom Töten Februar d. J. No. 4.
deutlich hervorgeht, diejenigen rooo rthlr.,
welche im Jahre 1805. der Stadt Eisenach
„zu irgend einer nüglichen Anstalt“ verehrt
wurden und welche nunmehr mit dem da-
von gezogenen Nutzungen, ihrer Bestim-
mung gemaäß, in Anspruch genommen wer-
den. Auch diese 1000 rthlr. werden, nebst
Interessen zu 5 Procent von Zeit ihrer
Verwendung bey jenem Fonds, ingleichen.
mit Zinsen von Zinsen an den Stadtrath
zu Eisenach, um solche im Sinne der ur-
sprunglichen Stiftung zu benutzen, abzuge-
ben sepn.
Den hiernach verbleibenden Ueberrest des
Kapitals der 20,doo rthlr. erkennt der ge-
treue Landtag an, als einen dem Alt---Ei-.
senachischen Kreise vorzugsweise zuständigen
uno ferner, wie bisher, nunmehr aber aus,
der vereinten Landschafftskasse, zu verinter-
essirenden Fonds zu Ankauf von Getraide
im Falle wieder eintretender Theuerung und