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41) Das Decret vom 24sten November
1820. (s. Beyl. M. 5.) in Beziehung auf
E. 1. der hoͤchsten Propositions-Schrift, mit
welchem zugleich ein förmlicher Gesetze#hent-
wurf über die Bedeutung, Bestimmung
und Erhaltung des Großherzoglichen
Cammervermögens dem dandtage zur ver-
fassungsmäßigen Erklérung mitgetheilt worden
war. — Den darüber stattfindenden Berathun-
gen legte man dasjenige, was in Dornburg über
die Kammer-Verhältnisse verabredet und ver-
abschiedet worden war (s. Dornburger Land-
tags = Verhandlungen (S. 40 — 55.) zu
Grunde, und kam im Verlauf der Verhand-
lungen zu denjenigen Resultaten, welche in
der hierüber erstatteten Erklárungsschrift (s.
Beylage N. 5.) auösgesprochen sind.
42) Der GeseteSentwurf zur Ablés-
barkeit der Frohnen, von dem dazu
ernannten Abgeordneten bearbeitet. — Die bey-
den dabey zur Discussion gebrachten Fragen ent-
schled der Landtag dahin: n) daß nur der
Frohneberechtigte verbunden seyn solle, den
Wünschen und Bitten der Frohnepflichtigen
nachzugeben, nicht aber umgekehrt; und b)
daß in dem Falle, wenn sich die Mitbelehn=
ten mit dem Inhaber des Lehens nicht ver-
einigen könnten, aus dem Reluitions-Quan-
tum ein Lehnsstamm gebildet werden solle, um
den Mitbelehnten ihr Rechte zu sichern. Hier-
nach wurde die Erklärungsschrift, wie die
Beylage O. 5. erglebt, beschlossen.
3) Die früher beschlossene Erklärungs-
shrits dae Milit r-Wesen betr. (s. Bey-
lage F. 5.) , ,
44) Das Gesuch der Kinder des in der
Nervenfieber-Epidemie d. J. 1814. verstort
benen Arztes Dr. Reichardt um fernern
Genuß der ihrer nun auch verstorbenen Mut-
ter zeither verwilligten Penston. — Der
handtag beschloß, da der Vater sein Leben
im Dienste des Staats. aufgeopfert habe,
und die Hülfsbedürftiokeit notorisch seo, sich
bey Serenlassimo ausnahmsweise für das
Gesuch zu verwenden.
45 Der Antrag Großherzogl. Kammer
auf Errichtung einiger, die Sicherung des
Hauptgeleites bezweckenden Beyge-
leitöstellen im Neustädtischen Kreir
se nach dem höchsten Decrete vom 2#sten Ne-
vember 1820. (s. Beplage M 5.) — Der
Antrag konnte die Zustimmung des Landtags
nicht erhalten, indem derselbe glaubt, daß
durch solche Beygeleitöstellen ncht nur der
Zweck nicht erreicht, sondern auch der
Verkehr leiden werde. Zugleich wurde be-
schlossen, mehrere der früher gedachten und
jeßt wieder in Erinnerung gebrachten Ge-
leitsmißbräuche in die Ertfärungoschrift über
die Kammer-Angelegenheiten aufzunehmen.
46 — 48) Die höchsten Decrete a) vom
Toten April d. J., das Regulativ übeb
den Straßenbau betr. (s. Beplage O.
5.); D) d. d. cod. die Aufhebung des Spiel-
karten-Monopols, ingleichen des Ka-
lenderwesens und die Stem pelung der
Kalender betrefend (. Beplage B. S.) ch)
vom öten April d. J., die Strafanstal-
ten de Großherzogthumo betreffend (.
Beplage 8. 5.) — Da dem Landtage durch-
aus beine Erinnerung beygieng, so wurden
sie zu den Akten genommen.