Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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41) Das Decret vom 24sten November 
1820. (s. Beyl. M. 5.) in Beziehung auf 
E. 1. der hoͤchsten Propositions-Schrift, mit 
welchem zugleich ein förmlicher Gesetze#hent- 
wurf über die Bedeutung, Bestimmung 
und Erhaltung des Großherzoglichen 
Cammervermögens dem dandtage zur ver- 
fassungsmäßigen Erklérung mitgetheilt worden 
war. — Den darüber stattfindenden Berathun- 
gen legte man dasjenige, was in Dornburg über 
die Kammer-Verhältnisse verabredet und ver- 
abschiedet worden war (s. Dornburger Land- 
tags = Verhandlungen (S. 40 — 55.) zu 
Grunde, und kam im Verlauf der Verhand- 
lungen zu denjenigen Resultaten, welche in 
der hierüber erstatteten Erklárungsschrift (s. 
Beylage N. 5.) auösgesprochen sind. 
42) Der GeseteSentwurf zur Ablés- 
barkeit der Frohnen, von dem dazu 
ernannten Abgeordneten bearbeitet. — Die bey- 
den dabey zur Discussion gebrachten Fragen ent- 
schled der Landtag dahin: n) daß nur der 
Frohneberechtigte verbunden seyn solle, den 
Wünschen und Bitten der Frohnepflichtigen 
nachzugeben, nicht aber umgekehrt; und b) 
daß in dem Falle, wenn sich die Mitbelehn= 
ten mit dem Inhaber des Lehens nicht ver- 
einigen könnten, aus dem Reluitions-Quan- 
tum ein Lehnsstamm gebildet werden solle, um 
den Mitbelehnten ihr Rechte zu sichern. Hier- 
nach wurde die Erklärungsschrift, wie die 
Beylage O. 5. erglebt, beschlossen. 
3) Die früher beschlossene Erklärungs- 
shrits dae Milit r-Wesen betr. (s. Bey- 
lage F. 5.) , , 
44) Das Gesuch der Kinder des in der 
Nervenfieber-Epidemie d. J. 1814. verstort 
benen Arztes Dr. Reichardt um fernern 
Genuß der ihrer nun auch verstorbenen Mut- 
ter zeither verwilligten Penston. — Der 
handtag beschloß, da der Vater sein Leben 
im Dienste des Staats. aufgeopfert habe, 
und die Hülfsbedürftiokeit notorisch seo, sich 
bey Serenlassimo ausnahmsweise für das 
Gesuch zu verwenden. 
45 Der Antrag Großherzogl. Kammer 
auf Errichtung einiger, die Sicherung des 
Hauptgeleites bezweckenden Beyge- 
leitöstellen im Neustädtischen Kreir 
se nach dem höchsten Decrete vom 2#sten Ne- 
vember 1820. (s. Beplage M 5.) — Der 
Antrag konnte die Zustimmung des Landtags 
nicht erhalten, indem derselbe glaubt, daß 
durch solche Beygeleitöstellen ncht nur der 
Zweck nicht erreicht, sondern auch der 
Verkehr leiden werde. Zugleich wurde be- 
schlossen, mehrere der früher gedachten und 
jeßt wieder in Erinnerung gebrachten Ge- 
leitsmißbräuche in die Ertfärungoschrift über 
die Kammer-Angelegenheiten aufzunehmen. 
46 — 48) Die höchsten Decrete a) vom 
Toten April d. J., das Regulativ übeb 
den Straßenbau betr. (s. Beplage O. 
5.); D) d. d. cod. die Aufhebung des Spiel- 
karten-Monopols, ingleichen des Ka- 
lenderwesens und die Stem pelung der 
Kalender betrefend (. Beplage B. S.) ch) 
vom öten April d. J., die Strafanstal- 
ten de Großherzogthumo betreffend (. 
Beplage 8. 5.) — Da dem Landtage durch- 
aus beine Erinnerung beygieng, so wurden 
sie zu den Akten genommen.
	        
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