Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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ist, in sich aufzubringen haben, weil letztere 
in der Zeit entstanden sind, wo ersterer ein 
Theil des Königreichs Sachsen war. 
Ferner werden gefordert 
4865 rthlr. 9 gr. 
für, von den Rentämtern des Nenstádtischen 
Kreises an die Kreis-Magazine abgegebenen. 
Hafer. 
Es ist nicht zu erwarten, daß diese 
Forderung werde geltend gemacht werden, 
und sie dürfte deshalb nicht zu berück- 
sichtigen seyn. 
Endltch sind noch- 
102,873 rthlr. 10 gr. ro pf. 
für Lieferungen, und Einquartirungs-Ver- 
pflegungen von den Kommunen gefordert 
worden. 
Diese zu bezahlen liegt außer den Gren- 
zen der Möglichkeit, und es treten hier die- 
felben Gründe ein, welche den getreuen Land- 
rkag während seiner Versammlung in den 
Jahren 1817. und 1818 in Hinsicht auf 
die Mutterlande zu dem Beschlusse, wie 
wohl sehr ungern, vermochten, daß wegen 
Uebermäßigkeic der Kriegsentschädigungs-For- 
derungen, nur die Kreise unter sich auszu- 
gleichen wären. 
as nun 
4) die entbehrten Begünstigungen und Be- 
krepungen mehrerer in den Jahren 1790., 
1804. und 1810. abgebrannten Einwohner 
zu Auma, Wenigenauma und Zickra und 
Neustadt aO. anlangt, so kann der ge- 
treue Landtag unter denen in dem hoöchsten 
Decrete enthaltenen Voraussehungen seine 
beyfällige Erklärung nicht vorenthalten, er 
eroffnet vielmehr hiermit dem Großherzogl. 
Landschaffts-Collegium auf den Fall, daß 
eb durch rechtskräftiges Erkenntniß zur Zah- 
lung der fraglichen Baubegnadigungs-Gel- 
der verurtheilt werden sollte, hiermit Kredit 
auf die benöthigte Summe, und trägt nur 
noch ehrerbietigst darauf an, daß der dem 
Großherzogl. Landschaffts -Collegium durch 
das hoͤchste Rescript vom 21sten Januar 
1820. zugegangene Befehl: „alle geeignete 
Maaßregeln zu ergreifen, daß der Steuer- 
Fiskus den Regreß an die säumigen schuld- 
haften Beamten nicht verabsäume“ dringend 
wiederholt werden möge. 
5) Der lehte Punkt des höchsten Decretes, 
die dem Eisenachischen Kreise zu leistenden 
Verzugszinsen von den im Jahre 1809. wie- 
der an die Eisenachischen Kassen überwiese- 
nen, in die Weimarischen landschaftlichen 
Kassen geflossenen Staatsabgaben des Am- 
tes Großrudestedt, erledigt sich nach nun er- 
folgter und von J. K. H. mittelst höchsten 
Decretes vom z3ten dieses Monats genehmigter 
Vereinigung aller Landesschulden in Ein Ge- 
sammtschuldenwesen. 2c. 
Der getrene Landtag- 
Bevlage 6•.. 
Höchstes Decret. 
vom r4ten November 1820. 
Die Vergütung der von den Jahren 
1812. an getragenen Kriegsla= 
sten, ingleichen den Kriegs= und 
Etapen = Aufwand überhaupt be- 
treffend. 
Ju den Gegenständen, welche der getreue 
Landtag bey seiner Zusammenkunft in diesem 
Jahre, auf dem Grunde früherer Verhand- 
lungen, Erklárungsschriften und darauf er- 
gangener Deerete beschäftigen werden und 
worüber derselbe weitere Vorlagen erwarten 
darf, gehört auch die Vergütung der von 
dem Jahre 1812. an getragenen Kriegslasten 
und die daran sich reihenden Fragen wegen 
desjenigen Aufwandes, welchen die durch das 
Großherzegthum gebenden Militair= Straßen 
neuerer Zeit veranlaßt haben und wahrschein-
	        
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