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ist, in sich aufzubringen haben, weil letztere
in der Zeit entstanden sind, wo ersterer ein
Theil des Königreichs Sachsen war.
Ferner werden gefordert
4865 rthlr. 9 gr.
für, von den Rentämtern des Nenstádtischen
Kreises an die Kreis-Magazine abgegebenen.
Hafer.
Es ist nicht zu erwarten, daß diese
Forderung werde geltend gemacht werden,
und sie dürfte deshalb nicht zu berück-
sichtigen seyn.
Endltch sind noch-
102,873 rthlr. 10 gr. ro pf.
für Lieferungen, und Einquartirungs-Ver-
pflegungen von den Kommunen gefordert
worden.
Diese zu bezahlen liegt außer den Gren-
zen der Möglichkeit, und es treten hier die-
felben Gründe ein, welche den getreuen Land-
rkag während seiner Versammlung in den
Jahren 1817. und 1818 in Hinsicht auf
die Mutterlande zu dem Beschlusse, wie
wohl sehr ungern, vermochten, daß wegen
Uebermäßigkeic der Kriegsentschädigungs-For-
derungen, nur die Kreise unter sich auszu-
gleichen wären.
as nun
4) die entbehrten Begünstigungen und Be-
krepungen mehrerer in den Jahren 1790.,
1804. und 1810. abgebrannten Einwohner
zu Auma, Wenigenauma und Zickra und
Neustadt aO. anlangt, so kann der ge-
treue Landtag unter denen in dem hoöchsten
Decrete enthaltenen Voraussehungen seine
beyfällige Erklärung nicht vorenthalten, er
eroffnet vielmehr hiermit dem Großherzogl.
Landschaffts-Collegium auf den Fall, daß
eb durch rechtskräftiges Erkenntniß zur Zah-
lung der fraglichen Baubegnadigungs-Gel-
der verurtheilt werden sollte, hiermit Kredit
auf die benöthigte Summe, und trägt nur
noch ehrerbietigst darauf an, daß der dem
Großherzogl. Landschaffts -Collegium durch
das hoͤchste Rescript vom 21sten Januar
1820. zugegangene Befehl: „alle geeignete
Maaßregeln zu ergreifen, daß der Steuer-
Fiskus den Regreß an die säumigen schuld-
haften Beamten nicht verabsäume“ dringend
wiederholt werden möge.
5) Der lehte Punkt des höchsten Decretes,
die dem Eisenachischen Kreise zu leistenden
Verzugszinsen von den im Jahre 1809. wie-
der an die Eisenachischen Kassen überwiese-
nen, in die Weimarischen landschaftlichen
Kassen geflossenen Staatsabgaben des Am-
tes Großrudestedt, erledigt sich nach nun er-
folgter und von J. K. H. mittelst höchsten
Decretes vom z3ten dieses Monats genehmigter
Vereinigung aller Landesschulden in Ein Ge-
sammtschuldenwesen. 2c.
Der getrene Landtag-
Bevlage 6•..
Höchstes Decret.
vom r4ten November 1820.
Die Vergütung der von den Jahren
1812. an getragenen Kriegsla=
sten, ingleichen den Kriegs= und
Etapen = Aufwand überhaupt be-
treffend.
Ju den Gegenständen, welche der getreue
Landtag bey seiner Zusammenkunft in diesem
Jahre, auf dem Grunde früherer Verhand-
lungen, Erklárungsschriften und darauf er-
gangener Deerete beschäftigen werden und
worüber derselbe weitere Vorlagen erwarten
darf, gehört auch die Vergütung der von
dem Jahre 1812. an getragenen Kriegslasten
und die daran sich reihenden Fragen wegen
desjenigen Aufwandes, welchen die durch das
Großherzegthum gebenden Militair= Straßen
neuerer Zeit veranlaßt haben und wahrschein-