Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

rd einige Rückstände darauf bemerkt wor- 
den ist; in diesem Berichte erbittet sich die 
Landes-Direction ein Entscheidung, vor 
welcher Se. K. H., der Großherzog, die 
Meynung des getreuen Landtags in der Sa- 
che zu vernehmen beschlossen haben. Höchst- 
Dieselben lassen dem Herrn Landmarschall und 
dessen beyden Herren Gehülfen die Zussche- 
rung Höchst-Iyrer landesfürstlichen Huld und 
Gnaden erneuern. 
Das Staats-Ministerium. 
Beylage J. 4. 
Höchstes Decret 
vom alsten May 1821. 
Dem Vorstande des getreuen Landtags 
werden auf dem Grunde des F. 62. des Grund- 
gesetzes üuber die landständische Verfassung 
vom zten May 1816. nicht nur der, vom 
Landschaffts - Collegium unter'm Sten d. M. 
wegen der zur Deckung und Bestreitung des 
laufenden Kriegs= und Etapen-Aufwandes 
in den verschiedenen Landestheilen des Groß- 
herzogthums, neu auszuschreibenden Kriegs- 
Kosten-Abgaben, erstattete Bericht, sondern 
auch das hierauf erlassene höchste Reseript 
vom 13ten d. M. mit 3. Post-Scripten mit- 
getheilt, um noch vor dem Ausfluß des Pa- 
tents daraus zu entnehmen, welche Resul- 
tate des, in der Erklárungsschrift vom Zusten 
December 1318. angegebenen Quoten-Maaß- 
stabs eines Landestheiles im Verhältniß zum 
andern, vorliegen. rꝛc. 
Das Staats-Ministerium. 
Beylage k. 4. 
Höchstes Decret 
vom gten Juny 1810. 
Dem Vorstande des getreuen Landtags 
find durch das Decret vom 21##ten v. M. 
381 
und dessen Beylagen diesenigen Verfügungen 
bekannt geworden, welche des Großherzogs 
K. H. an das Großberzogl. Landschaffts- 
Collegium auf einen Berscht desselben vom 
Sten v. M. im Betreff der zu Deckung und 
Bestreitung des laufenden Etapen= und 
Kriegsaufwandes, gemäß der ständischen Er- 
klärungsschrift vom 2 1sten December 1818., 
neu auszuschreibenden Kriegskosten-Abgaben 
zu erlassen geruhet haben. 
Indessen hat sich kurz nachher aus eini- 
gen mit mehr Deutlichkeit und Pracision ge- 
fertigten Landschafftskasse-Exrtracten und Be- 
rechnungen, die der mitunterzeichnete wirkli- 
che Geheime Rath und Staatsminister des 
2ten Departements erfordert und sich hat 
vorlegen lassen, ergeben, daß einige Irrthüä- 
mer in das Post-Script l. vom #3#ten May 
1870. hinsichtlich der dort aufgestellten Da- 
ten eingeschlichen sind, daher man höchsten 
Orts jenes Post-Script l. durch ein ander- 
weitiges Rescript vom heutigen Tage zu be- 
richtigen und solches dem Vorstande des ge- 
treuen Landtags sowohl wegen des erfreuli- 
chen Resultats dieser Berichtigung, als um 
der Vollständigkeit der Landtags-Akten wil- 
len, zu den frühern bereits kommunicirten 
desfallsigen Hauptverfügungen vom 13ten 
Nay 1810. nachträglich hiermit mitzuthel- 
len für nöthig erachtet hat. 2c. 
Das Staats-Ministerium. 
Bevylage L. 4. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom taten April 1821. 
Die Vergütung der von den Jah: 
ren 1812. an getragenen Kriegs- 
lasten, ingleichen den Kriegs= und 
Etapen = Aufwand überhaupt 
bekreffend. 
Durch die höchsten Decrete vom zrsten
	        
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