Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

vom öten April dieses Jahres, die erfolgte 
Berücksichtigung seiner wenigen Bemerkungen 
zu dem die Drandversicherungs= Anstalt be- 
treffenden Gesetze wahrnahm, so beunruhigte 
ihn, um der Anstalt selbst und deren Theil- 
haber willen, der Umstano, daß die Theil- 
nahme an andern Brandversicherungs-An- 
stalten für Gebäude auch ferner, unter den 
zeitherigen Bedingungen, stattfinden soll; seine 
Besorgnisse würden sich jedoch heben, wenn 
jeder Unterthan vor dem Beytritt zu einer 
auswärtigen Brandversicherungs-Anstalt ver- 
pflichtet wäre, seine Gebäude in der hiesigen 
Anstalt mit zwey Drittheilen des taxirten 
Werthes einzeichnen zu lassen, und wenn die- 
jenigen, welche bereits beygetreten sind, da- 
von nicht ausgenommen würden. 
Der getreue Landtag bittet daher ehr- 
furchtsvoll, diese die Freyheit nicht beschrän- 
kende und durch die Gesellschafts-Rechte be- 
grüundete Bestimmung dem Gesetz annoch ein- 
verleiben zu lassen, und im Fall der huld- 
reichsten Gewährung geht ihm gegen soforti- 
ge Erlassung des umgearbeiteten Gesetzes kein 
Bedenken bey. 
Zugleich giebt der getreue Landtag über 
zweny verwandte Gegenstände, welche ihm 
durch das höchste Decret vom 26sten Decem- 
ber 192 zur Begutachtung mitgetheilt wur- 
den, seine Erklärung in Folgendem ehrer- 
bictigst ab. 
Die Bekanntmachung über die Verhält- 
nisse des hiesigen Brand-Assecurations-In- 
stituts in dem seit dessen Entstehung nun ver- 
flossenen Zeitraume ist so zweckmäßig und über- 
sichtlich, daß nur die baldiuste öffentliche 
Mittheilung desselben zu wünschen übrig 
bleibt. 
Was die sehr wohl überdachten Vor- 
schläge Großherzoglicher Landes-Direction, 
wegen Verbesserung des feuergefährlichen Bau- 
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wesens auf dem Lande anlangt, so erkennt 
sie der getreue Landtag für ganz zweckmé- 
ßig und wunschenswerth, hält es jet och in 
Berucksichtigung der hohen, in manchen Lan- 
destheilen kaum aufzubringen gewesenen Bey- 
träge der Mitglieder der Brandversicherungs- 
Anstalt, vor jetzt eben so bedenklich, den 
bestehenden Mängeln von Staatswegen durch 
Mehrausschreibung von Beyträgen abdelfen, 
als die Communen deöhalb, wenn sie es 
nicht freywillig thun, zur Mitleidenheit zie- 
hen zu lassen. Vielmehr richtet er ehr- 
furchtsvoll seinen Antrag dahin, daß die be- 
stehenden gegen feuergefährliche Bauart ge- 
richteten polizeylichen Vorschriften streng ein- 
geschärft, und die betheiligten Behörden an- 
gewiesen werden mögen, bey eigener Ver- 
antwortlichkeit über deren genaueste Erfül- 
lung sorgfältig zu wachen. Würden hiernächst 
die Feuer = Inspectoren zu noch genauerer 
Visitation angehalten, als sie hier und da 
geschehen seyn soll und bey nachheriger Auf- 
findung unangezeigter Mängel zu der gehöri- 
gen Strafe gezogen, auch die betreffenden 
Unterbehörden nochmals angewiesen, für so- 
fortige Abhülfe der JFeuergefährlichkeiten 
schleunigst zu sergen, würden endlich den- 
jenigen Landbewohnern, welchen vielleicht 
Vorschriften über ihr Verhalten bey Brand- 
unglucks-Fällen annoch ermangeln, derglei- 
chen ertheilt, so dürfte dieses alles vereini- 
gen, was zu der Berücksichtigung des Ge- 
meinwohls von Staatswegen vor der Hand 
geschehen könnte- 
Unter Wiederbeyschluß der mitgetheilten 
Akten erneuert J. K. H. der getreue Land- 
tag die Versicherung seiner tiefsten Verehrung 
und unwandelbaren Treue. 
Der getreue Landtag,