Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage L. 6. 
Höchstes Decret 
die Steuererlasse bey Feuerunglück 
und Viehsterben betreffend. 
Carl Augutt, 
2#c. 2c. 
In Genehmigung der unterthänigsten Er- 
klärungsschrift vom rZten d. M. eröffnen Wir 
dem getreuen Landtage hiermit: 
1) daß — und zwar, um allen Zweifeln zube- 
gegnen und den Betheiligten die nothige Ge- 
wißheit zu geben, mittelst nachträglicher Be- 
kanntmachung zum Patent vom 20sten July 
1817., die Baubegnadigungen betreffend — 
die authentische Erklärung, daß dadurch auch 
die in den vormals Erfurtischen Landestheilen 
ertheilten Vorschriften, wegen Steuer-Er- 
laß bey Feuerunglück, für aufgehoben zu ach- 
ten seyen, ertheilt werden, und 
2) daß die in den vormals Königlich Sach- 
sischen Landestheilen gesetzlich eingeführten aͤhn- 
lichen Steuererlasse bey Viehsterben, vom 
#sten Jan. 1822. an, nicht weiter verwilligt 
werden sollen. Weimar, den 16ten April 1821. 
1c. Carl August. 
  
Beylage Hl. 6. 
Höchstes Decret 
verschiedene Gegenstände betr, 
Carl August 
1c. 2c. 
Die unterthänigste Erklärungsschrift vom 
Lroten April, auf das Ministerial-Decret vom 
ten Nov. v. J., haben Wir, ihrem ganzen 
Inhalte nach, genehmigt und es sollen demnach 
1) die, auf die Erweiterung des Irrenhau-= 
ses zu Jena, über die desfallsige Verwilli- 
467 
gungs-Summe hinaus, verwendeken 788 rthl. 
23 gr. ö pf. in Rechnungs-Ausgabe verschrie- 
ben, auch 
2) zu Bestreitung des Aufwandes für die 
Kreis-Deputations-Expeditien zu Neustade 
a. O., so lange deren Fortbestehen noch unum- 
gänglich nôöthig seyn wird, 124 rthl. 8 gr. 
jährlich ausgesetzt werden; 
3) in Betreff der verschiedenen Anforde- 
rungen an die aufgelößte Kreis-Deputation 
daselbst, bewendet es 
a. bey der bereits geschehenen Bezahlung 
der 9626 rthl. 5 gr. 7 pf. aus den dazu 
verwendeten Einnahmeposten; 
b. die 32270 thl. 23 gr. 4 pf. an fernern 
contractmäßigen Forderungen für Kriegs- 
lieferungen, welche dem ganzen Kreise auf- 
erlegt gewesen, sind gleichfalls zu bezahlen, 
sep es von den, auf die deshalb ge- 
stellten Liquidationen, eingehenden Gel- 
dern, oder sey es äußersten Falls, durch 
besondere Aufbringung im Kreise; 
c. die, nach den bestehenden Verträgen, Un- 
serer Kammer angefallene Forderung an 
4865 rthl. 0 gr. für von den Rentämtern 
des Neustädtischen Kreises an die Magazine 
abgegebenen Hafer, wollen Wir nicht gel- 
tend machen lassen, und was 
d. die 1028 73 rthl. r0 gr. 10 pf. anlangt, 
welche, für Lieferungen und Einguarti- 
rungs-Verpflegungen, von den Kommu- 
nen gefordert werden, so bewendet es des- 
halb bey dem Landtagsbeschluß, vorbehält- 
lich der etwa hier und da noch gewünsche 
werdenden Ausgleichung unter den Glie- 
dern einer Kommun;z 
4) daß für die, von mehrern in den Jah- 
ren 1700., 1804. und 1810. abgebrannten 
Einwohnern von Auma, Wenigen = Auma, 
Jickra und Neustadt a. O., entbehrten geseh- 
lichen Begünstigungen und Befreyungen, im 
Fall eines dahin lautenden rechtskräftigen Er- 
kenntnisses, Ersah aus der Landschafftskasse
	        
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