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Städten Weimar, Buttstedt, Bürgel, Ent-
schädigung erhalten zu haben, sondern viel-
mehr mit einer Belastung der Kämmereykasse
durch einen Besoldungszuschuß von 110rthlr.
an den zeitigen Großherzogl. Stadtrichter,
und mit dem Nachtheile einer weit theurern
Gerichtspflege für die Bürger.
Von mehreren Seiten hat sich zugleich
auch der Wunsch im Landtage ausgesprochen,
daß den Stadträthen die entzogene städtische
Gerichtsbarkeit wieder gegeben werden möchte,
indem die Erfahrung bewähre, daß die durch
Errichtung besonderer Stadtgerichte gehofften
Vortheile nicht zu erlangen wären, den Stadträ-
then dagegen bey ihrer gegenwärtigen Stellung
alle Autorität und erekutivische Gewaltfehle, die
städtische Verwaltung und Gerichtspflege weit
kostspieliger geworden und es überhaupt zum
Vortheil der kleinern Städte gereichen dürf-
te, wenn sich in der Mitte ihrer städtischen
Verwaltungsbehörde ein erfahrner Rechtsge-
lehrter befünde. Der getreue Landtag hält
sich daher zu dem ehrerbietigsten Antrage
verpflichtet:
daß den Stadträthen bey schicklicher Gele-
genheit und da, wo es auödrücklich ge-
wünscht wird, die städtische Gerichtöbar-
keit wieder gegeben werde, auch hierben
die Wünsche der Stadt Eisenach beson-
ders gnädigst zu berücksichtigen seyn möch-
ten.
11) Eine fernere Beschwerde der Stadt
Eisenach besteht darin, daß die dortigen
Einwohner von Lehmfuhren, die sie zu Bau-
ten und Reparaturen in die Stadt bringen,
Chaussee = und Brückengeld entrichten sollen.
Da nun nach den zeither angenommenen
Grundsätzen alle ökonomischen Fuhren innerhalb
der Flur Chaussee-Gelderfrey sind; so glaubt
der getreue Landtag sowohl für die Stadt
Eisenach als für alle Orte im Lande unter-
thänigst in Antrag bringen zu dürfen:
alle Bau= und ökonomische Fuhren der
Ortseinwohner innerhalb ihrer Flur von
Chaussee-Geld gnädigst freyzulassen.
1I2) Bey Berathung über einige einge-
gangenen Vorstellungen gegen die von den
Großherzogl. Ober-Consistorien wegen Ver-
heitzung der Schulstuben erlassene Verfüä-
gungen, fand der getreue Landtag Veran-
lassung, folgende Bemerkungen zu näherer
Berücksichtigung ehrerbietigst empfehlen zu
wollen:
a) Wenn man auch wiederholt wünschen
muß, daß in der Regel die Verheitzung der
Schulstuben von den Gemeinden besorgt wer-
de; eben so wünschenswerth ist es aber auch,
daß dabey alle Mißhelligkeiten zwischen Ge-
meinden und Schullehrern vermieden werden.
b) Der Antrag des Landtags ist bier
und da mißverstanden und angenommen wor-
den, daß nur derjenige Anspruch auf die
bestimmte Holz-Quantität zu Verheitzung der
Schulstube habe, dessen Einkommen sich jähr-
lich nicht auf roo thlr. belaufe.
c) Nancher Schullehrer verlangt Buchen-
holz von seiner Gemeinde, die dergleichen
gar nicht besitzt; weßhalb die Schullehrer an-
zuweisen seyn dürften, sich mit jeder Holz-
art zufrieden stellen zu lassen.
d) Von dem Großherzoglichen Ober-
Consistorium, zu Weimar, ist der Grundsatz
aufgestellt und rescriptlich ausgesprochen wor-
den, daß das Einkommen der Schullehrer in
Orten, welche über rooo Einwohner zählen,
nicht unter 150 thlr. jährlich betragen dürfe.
ee) Auch könnte, besonders im Eisenachi-
schen, durch Vereinigung ganz geringer
Schulstellen, in kleine Filial-Gemeinden, das
Einkommen zu verbessern seyn.
Ihro K. H. bittet der getreue Landtag,
wenn diese Bemerkungen gnadigste Beachtung
erhalten: