Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

72 
Städten Weimar, Buttstedt, Bürgel, Ent- 
schädigung erhalten zu haben, sondern viel- 
mehr mit einer Belastung der Kämmereykasse 
durch einen Besoldungszuschuß von 110rthlr. 
an den zeitigen Großherzogl. Stadtrichter, 
und mit dem Nachtheile einer weit theurern 
Gerichtspflege für die Bürger. 
Von mehreren Seiten hat sich zugleich 
auch der Wunsch im Landtage ausgesprochen, 
daß den Stadträthen die entzogene städtische 
Gerichtsbarkeit wieder gegeben werden möchte, 
indem die Erfahrung bewähre, daß die durch 
Errichtung besonderer Stadtgerichte gehofften 
Vortheile nicht zu erlangen wären, den Stadträ- 
then dagegen bey ihrer gegenwärtigen Stellung 
alle Autorität und erekutivische Gewaltfehle, die 
städtische Verwaltung und Gerichtspflege weit 
kostspieliger geworden und es überhaupt zum 
Vortheil der kleinern Städte gereichen dürf- 
te, wenn sich in der Mitte ihrer städtischen 
Verwaltungsbehörde ein erfahrner Rechtsge- 
lehrter befünde. Der getreue Landtag hält 
sich daher zu dem ehrerbietigsten Antrage 
verpflichtet: 
daß den Stadträthen bey schicklicher Gele- 
genheit und da, wo es auödrücklich ge- 
wünscht wird, die städtische Gerichtöbar- 
keit wieder gegeben werde, auch hierben 
die Wünsche der Stadt Eisenach beson- 
ders gnädigst zu berücksichtigen seyn möch- 
ten. 
11) Eine fernere Beschwerde der Stadt 
Eisenach besteht darin, daß die dortigen 
Einwohner von Lehmfuhren, die sie zu Bau- 
ten und Reparaturen in die Stadt bringen, 
Chaussee = und Brückengeld entrichten sollen. 
Da nun nach den zeither angenommenen 
Grundsätzen alle ökonomischen Fuhren innerhalb 
der Flur Chaussee-Gelderfrey sind; so glaubt 
der getreue Landtag sowohl für die Stadt 
Eisenach als für alle Orte im Lande unter- 
thänigst in Antrag bringen zu dürfen: 
alle Bau= und ökonomische Fuhren der 
Ortseinwohner innerhalb ihrer Flur von 
Chaussee-Geld gnädigst freyzulassen. 
1I2) Bey Berathung über einige einge- 
gangenen Vorstellungen gegen die von den 
Großherzogl. Ober-Consistorien wegen Ver- 
heitzung der Schulstuben erlassene Verfüä- 
gungen, fand der getreue Landtag Veran- 
lassung, folgende Bemerkungen zu näherer 
Berücksichtigung ehrerbietigst empfehlen zu 
wollen: 
a) Wenn man auch wiederholt wünschen 
muß, daß in der Regel die Verheitzung der 
Schulstuben von den Gemeinden besorgt wer- 
de; eben so wünschenswerth ist es aber auch, 
daß dabey alle Mißhelligkeiten zwischen Ge- 
meinden und Schullehrern vermieden werden. 
b) Der Antrag des Landtags ist bier 
und da mißverstanden und angenommen wor- 
den, daß nur derjenige Anspruch auf die 
bestimmte Holz-Quantität zu Verheitzung der 
Schulstube habe, dessen Einkommen sich jähr- 
lich nicht auf roo thlr. belaufe. 
c) Nancher Schullehrer verlangt Buchen- 
holz von seiner Gemeinde, die dergleichen 
gar nicht besitzt; weßhalb die Schullehrer an- 
zuweisen seyn dürften, sich mit jeder Holz- 
art zufrieden stellen zu lassen. 
d) Von dem Großherzoglichen Ober- 
Consistorium, zu Weimar, ist der Grundsatz 
aufgestellt und rescriptlich ausgesprochen wor- 
den, daß das Einkommen der Schullehrer in 
Orten, welche über rooo Einwohner zählen, 
nicht unter 150 thlr. jährlich betragen dürfe. 
ee) Auch könnte, besonders im Eisenachi- 
schen, durch Vereinigung ganz geringer 
Schulstellen, in kleine Filial-Gemeinden, das 
Einkommen zu verbessern seyn. 
Ihro K. H. bittet der getreue Landtag, 
wenn diese Bemerkungen gnadigste Beachtung 
erhalten:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.