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13 rthlr. — gr. — pf. dergl. in Ilmenau,
2. — dergl. in Buttstedt,
Dazu kämen noch
— = ectbehrte Zulage des
Landesdirections-Bothenmei-
sters an Collecturgebühren, nach
ee nem Mitteljahre aus Ojähri-
gen Rechnungen gezogen.
Die Berathung über diesen Gegenstand
führte auf folgenden Antrag:
das Spielkarten-Monopol möge aufgeho-
ben, und der Handel mit Karten frrey
gegeben werden; der Karten-Impost mo-
ge ferner in die Landschafftskasse fließen,
der Kartenstempel aber, als Landesabga-
be, gänzlich cessiren, und der Restdenz-
stadt Weimar hinsichtlich des Laternen-
Instituts, so wie jeder andern betheilig-
ten Stadt, überlassen bleiben, desfallsige
Anträge beym Landtage zu machen uno
solche zu begründen.
Zum Schluß der Sibung wurde zur
Wahl eines Ausschusses in der Steuerange-
legenheit geschritten, mit Bemerkung derje-
nigen Hindernisse, welche die Wahl bis jetzt
verspätet hatten. Man wünschte, daß außer
dem Referenten, noch 6. Mitglieder und
zwar aus jedem Stande 2., erwählt werden
möchten. Weil man sich aber von dem J.
92. des Grundgesetzes nicht entfernen zu
dürfen glaubte, wurde beschlossen: daß noch
4. Mitglieder, ohne auf Stand und Pro-
vinz Rücksicht zu nehmen, erwählt werden
môchten. Der Abgeordnete, den die Wahl
zuerst eraf, lehnte dieselbe von sich
ab, hauptsachlich weil er nicht wisse,
ob seine Verhältnisse es ihm gestatten
würden, den Sitzungen des Landtags
fortwährend beyzuwohnen. Hierüber mach-
te ein Abgeordneter die Motion: es dün-
ke ihm, als ob derjenige, welcher nicht ge-
wählt seyn wolle, es vor der Wahl erklä-
ren, oder, wenn die Wahl auf ihn gefallen
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sey, Gruͤnde anzugeben habe, warum er das
ihm angetragene Amt ausschlage. Es wur-
de aber auf die Motion deshalb keine Ruck-
sicht genommen, weil man einmal nicht wise-
se, ob man gewählt werde, uno weil nach
dem F. 33. des Grundgesetzes, der, in Er-
mangelung einer andern Bestimmung, ana-
log hieher zu beziehen sey, die Sache sich
in der Ordnung veryalte.
Bey der Wahl des leßtzten Mitgliedes
trat der Fall ein, daß 2. Landtagéabgeord-
nete gleiche Stimmen hatten, und daß nach
bekannt gewordener Wahl, das eine Mit-
glie#, aus besondern Gruücden sich gegen die
Annahme der Wayl ertlare. Nun entstand
die Frage: ob nach einer solchen Erklärung,
zu loosen oder von neuem zu wahlen sey?
Der Landtag entschied dahin, daß diese Er-
klärung nicht zu beachten, sondern vorerst
gelooset werden müßte, weil der andere Ab-
geordnete das ihm durch diese Wahl zugefal-
lene Recht nicht verlieren könne und dürfe.
Dreyzehnte Sitzung.
Den öten Januar 1821.
Gegenwärtig 29. Mitglieder.
Die Sibzung begann mit dem Vortrage,
über die Errichtung einer Versor-
gungé-Anstalt für die Staatsdie-
ner-Wittwen in Gemäßheit eines höch-
sten Decretes vom 6. Decbr. 1820. (s. Bey-
lage V.) Bey der, zum Vortrage nöthigen,
Mittheilung der Erklärung d. d. Dorn-
burg den 0. Januar 1810. (s. Beylage
W.) wurde die Bemerkung gemacht, daß
der Zweck der Dornburger Landtagsverhand-
lungen bey Errichtung einer Staatsdiener-
wittwen= Versorgungsanstalt blos gewesen
sey, ein bestimmtes Gesetz über die Pensio-
nirung solcher Wittwen zu erzielen, und die