Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage 1. zu No. 4. des Regierungs-Blatts. 
  
Beilage R. 
Höchstes Decret 
Kirchen= und Schul-Gegenstände betr. 
In drey Erklärungsschriften vom 22. 
Febr. 1817., vom 21. Decbr. 1818. und 
vom 3. Febr. 1870. hat sich der Landtag 
über mehrere, die Kirchen und Schulen be- 
treffende Angelegenheiten ausgesprochen, wo- 
zu derselbe sowohl durch die an ihn ergan- 
genen Propositionen, als durch die in dem 
rundgesetze vom 5. May 1816. ihm ge- 
sicherten Rechte befugt und aufgefordert war. 
Die Erklérungsschrift vom 22. Febr. 1817. 
enthält die merkwürdige, von dem Geiste 
der landständischen Versammlung zeugende 
Stelle: „der erste Grund des Gemeinwohls 
wird gelegt durch tüchtige Erziehung, durch 
Unterricht und Ausbildung der heranwach- 
senden Staatsburger. Und wenn auch in 
dem Staatshaushalte des Großherzogthums 
Sachsen-Weimar-Eisenach durch die Drang- 
sale der Zeit Ersparnisse unerläßlich gewor- 
den sind, so dürfen doch in keinem Haus- 
halte die Ersparnisse an nothwendigen Saa- 
ten und Pflanzungen gemacht werden.“ 
Die Erkläárungsschriften vom 27. Dechr. 
1818. und vom 3. Febr. 1819. lehnen zwar 
manchen Antrag, welcher in der gedachten 
Beziehung dem Landtage vorgelegt worden 
war, aus Gründen ab; allein der Unbefan- 
gene wird es nicht verkennen, daß der Land- 
tag in der Hauptsache nur das Beste der 
Kirchen wollte, daß er fest in der Meinung 
stand, was die Kirchen und kirchlichen Ein- 
richtungen angeht, darf, man möge sich nun 
zu dieser oder zu jener Ansicht über das 
Verhältniß der Kirche zum Staate beken- 
nen, einer Versammlung nicht fremd blei- 
ben, welche des Landes Wohl berathen und, 
indem sie das Ergebaiß ihrer Berathungen 
neben die RKathschläge der Landesbehörden 
stellt, vor Einseitigkeiten sichern soll. Sich 
hieran erinnernd und darauf vertrauend, ha- 
ben Se. Kön. Hoheit, der Großherzog, be- 
fohlen, daß auch bei der dießjährigen Ver- 
sammlung die Aufmerksamkeit des getreuen 
Landtags auf die Angelegenheiten der Kir- 
chen und Schulen gelenkt und Folgendes an 
denselben gebracht werde. 
I. 
Die Universität Jena, jene nicht 
nur dem Großherzogthume, sondern dem 
ganzen deutschen Vaterlande wichtige An- 
staltt, wird sich auch fernerhin der ihr im 
Jahr 1817. gemachten Verwilligungen er- 
freuen durfen. Eine Erhöhung dieser Ver- 
willigungen ist vor der Hand nicht nöthig, 
da sich der Zustand des akademischen Ver- 
mögens, unter der besonders angeordneten 
Finanz-Verwaltung von Jahr zu Jahre 
hebt. Nur dasjenige, was das Ober-Con- 
sistorium zu Weimar in zwey Berichten v. 
17. Octbr d. J. über die Vermehrung 
der Tischstellen bey der akademischen Spei- 
seanstalt und uber die Stiftung einiger Sti- 
pendien für arme Studierende aus den neuen 
Landestheilen in Antrag gebracht hat, wolle 
sich der getreue Landtag zur sorgfältigen 
Erörterung und, wo nur möglich, zur 
patriotischen Verwilligung empfohlen seyn 
lassen. 
II. 
Das Gymnasium zu Weimar, über 
welches der Landtag in der Erklärungs-= 
schrift vom 22. Februar 1815. bemerkt hat- 
te, daß es, ungeachtet der Anstrengungen 
mehrerer, höchstverdienter Lehrer, zu lauten 
Klagen die Veranlassung gebe, und daß er 
die Abstellung dieser Klagen mit Zuversicht
	        
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