Beylage 1. zu No. 4. des Regierungs-Blatts.
Beilage R.
Höchstes Decret
Kirchen= und Schul-Gegenstände betr.
In drey Erklärungsschriften vom 22.
Febr. 1817., vom 21. Decbr. 1818. und
vom 3. Febr. 1870. hat sich der Landtag
über mehrere, die Kirchen und Schulen be-
treffende Angelegenheiten ausgesprochen, wo-
zu derselbe sowohl durch die an ihn ergan-
genen Propositionen, als durch die in dem
rundgesetze vom 5. May 1816. ihm ge-
sicherten Rechte befugt und aufgefordert war.
Die Erklérungsschrift vom 22. Febr. 1817.
enthält die merkwürdige, von dem Geiste
der landständischen Versammlung zeugende
Stelle: „der erste Grund des Gemeinwohls
wird gelegt durch tüchtige Erziehung, durch
Unterricht und Ausbildung der heranwach-
senden Staatsburger. Und wenn auch in
dem Staatshaushalte des Großherzogthums
Sachsen-Weimar-Eisenach durch die Drang-
sale der Zeit Ersparnisse unerläßlich gewor-
den sind, so dürfen doch in keinem Haus-
halte die Ersparnisse an nothwendigen Saa-
ten und Pflanzungen gemacht werden.“
Die Erkläárungsschriften vom 27. Dechr.
1818. und vom 3. Febr. 1819. lehnen zwar
manchen Antrag, welcher in der gedachten
Beziehung dem Landtage vorgelegt worden
war, aus Gründen ab; allein der Unbefan-
gene wird es nicht verkennen, daß der Land-
tag in der Hauptsache nur das Beste der
Kirchen wollte, daß er fest in der Meinung
stand, was die Kirchen und kirchlichen Ein-
richtungen angeht, darf, man möge sich nun
zu dieser oder zu jener Ansicht über das
Verhältniß der Kirche zum Staate beken-
nen, einer Versammlung nicht fremd blei-
ben, welche des Landes Wohl berathen und,
indem sie das Ergebaiß ihrer Berathungen
neben die RKathschläge der Landesbehörden
stellt, vor Einseitigkeiten sichern soll. Sich
hieran erinnernd und darauf vertrauend, ha-
ben Se. Kön. Hoheit, der Großherzog, be-
fohlen, daß auch bei der dießjährigen Ver-
sammlung die Aufmerksamkeit des getreuen
Landtags auf die Angelegenheiten der Kir-
chen und Schulen gelenkt und Folgendes an
denselben gebracht werde.
I.
Die Universität Jena, jene nicht
nur dem Großherzogthume, sondern dem
ganzen deutschen Vaterlande wichtige An-
staltt, wird sich auch fernerhin der ihr im
Jahr 1817. gemachten Verwilligungen er-
freuen durfen. Eine Erhöhung dieser Ver-
willigungen ist vor der Hand nicht nöthig,
da sich der Zustand des akademischen Ver-
mögens, unter der besonders angeordneten
Finanz-Verwaltung von Jahr zu Jahre
hebt. Nur dasjenige, was das Ober-Con-
sistorium zu Weimar in zwey Berichten v.
17. Octbr d. J. über die Vermehrung
der Tischstellen bey der akademischen Spei-
seanstalt und uber die Stiftung einiger Sti-
pendien für arme Studierende aus den neuen
Landestheilen in Antrag gebracht hat, wolle
sich der getreue Landtag zur sorgfältigen
Erörterung und, wo nur möglich, zur
patriotischen Verwilligung empfohlen seyn
lassen.
II.
Das Gymnasium zu Weimar, über
welches der Landtag in der Erklärungs-=
schrift vom 22. Februar 1815. bemerkt hat-
te, daß es, ungeachtet der Anstrengungen
mehrerer, höchstverdienter Lehrer, zu lauten
Klagen die Veranlassung gebe, und daß er
die Abstellung dieser Klagen mit Zuversicht