Bekanntmachung.
Nach s. 12. des band-sgrunbatset über die neue Steuerverfassung des Großherzog:
thumeo vom 20sten April d. J. soll eine Immediat-Kommission von drey rechtskundigen
Mannern niedergesetzt F4X welche Ausführungen, (Klagen, Reclamationen,) solcher
Staatunterthanen aufnimmt und endlich entscheidet, die sich beeinträchtiget glauben, ent-
weder dadurch, daß sie in den Berechnungen der Grundsteuer-Entschäbigung ganz übergangen,
oder mit einer zu niedrigen Summe angesetzt worden sind.
Zu Mitgliedern dieser Immediat-Kommission, welche ihren Sih in Weimar hak, har
ben Seiner Königlichen Hoheit, der Großhergog, den geheimen Regierungörath, Idr. Karl
Friedrich Müller, zu Eisenach, den geheimen Regierungsrath, Gotthelf Friedrich Justinian
Wilhelm Krumm hier, und den Regierungérath, Christian Friedrich Schmidt, ebenfalls
hier, gnädigst zu ernennen geruhet und dieses öffentlich bekannt zu machen befohlen.
Indem behteres hierdurch geschiehet, we zugleich alle diejenigen, welche Klagen der
im & 142. jenes Gesetzes bezeichneten Art mit Grund vorbringen zu können glauben und
dazu entschlossen sind, darauf aufmerksam Anacke daß die dazu in jener Geseßzstelle nach-
gelassene Frist mit dem 31sten May künftigen Jahres ablauft.
Welmar den Zeen Junius 1821.
Großherzoglich Sächß., zur Sache angeordnete
Immediat" Kommission.