Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Champagner und ungarischer Auobruch, die Bouteille . 
Skanischer, vertugilisher und italienischer Wein, die Bouteill 
Alle übrigen Wein-Sorten, welche in Bouteillen engebracht % % d#as 
MNaß, oder die Boutellle . 
Wein und Most im Inlande gebaut und in Gebinden verkauft, der Eimer 
Kapitel IV. 
Essig jeder Art, namentlich Wein-, * Malz-Essig, welcher aus dem 
Auslande eingebracht wird, der Eim 
Esstg, welcher im Lande sobrieirt. wird, %ehnt unterschieb, der Eim 
Auogenommen hiervon ist nur der laländische auf Benw'snblalen. fabri. 
cirte Essig, der gleich dem Branntwein verrechtet wird. 
Kapieel V. 
Bier, ausländisches, jeder Art, der Eimer 
Bier, inländische, wird nach der Scheffelzahl des Einschuktgetreides ver: 
rechtet, jeder Scheffel Weimarisches Raß, oder #1/#tel des Eisenachischen 
alters . . . . . . . . . . 
Kapitel VI. 
Branntwein, fremder, der (Eimer . . . . . 
Arak und Rum, der Eime . . . . . . 
Spiritus vini, fremder, ub MWaß . . . . 
Liqucur,. kremder, das Maß 
Branntwein, im Lande fabrieirter, wird verimpoßtet in dem zum Betrieb 
der Brennerey nach Maßgabe der Blasengröße erforderlichen Getreide 
und zwar von einem Weimarsschen Scheffel, nach der vom Geste ange- 
nommenen Berechnung der Größe und des AbtriebeS der Bla . 
Kleine so genannte Abziehblasen entrichten täglich von jedem %½ ihtes 
Gehaltes, nach Abzug des vierten Theils, 6 Pfennige 
Kapitel vVil. 
Tobak jeder Art, so wohl Rauch= als Schmups= Zobat, wenn er verkauft 
wird zu 4 ar. und darunter das Pfun · 
wenn er verkauft wird zu got gr. 1 rh. bis Har. das vlund · 
-- : I -Il-l- ;H,- .- 
  
  
  
  
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