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traͤge ohnehin in Unsrem Besste besinde", mie voller Landeshohcit und mit allen darin be-
sindlichen und dazu gehörigen Domanial-Ländereyen, Rechten und Gerechesamen, namentlich
mit dem dortigen Klostergute, dessen Pertinentien, den Ziusen, Frohnen, Lehn= und Erb-
Pachtgeldern, und überhaupt nichts davon auogeschlossen, an Unds und Unser Großherzogli=
ches Haus Jollständig abgetreten ist.
Indem Wir gedachtes Amt Oldisleben nunmehr aus diesem veränderten Titel und
als einen integrirenden Theil uset Hrobherzopthumes zu besiben und besitzen zu wollen,
hiermit feverlichst erklären, sichern Wir den dortigen Unterthanen alle diejenige Landesv#éter=
liche Fürsorge und Berüctsichtigung #r die Wir Unseren ubrigen Unterthanen zu widmen
Uns verpflichtet erachten.
Urkundlich haben Wir zu iedermannes Kunde gegenwärtiges Patent entwerfen lassen,
solches elgenhändig vollzogen und mir Unsrem Großherzoglichen Siegel versehen.
Weimar den 18ten December 1821.
(L. S.) Karl Augusft.
C. W. Freyh. von Fritsch. Freyh. von Gersdorff. Dr. C. W. Schweitzer.
vdt. Ernst Muͤller.
II. Nachstehendes höchste Patent wird zur Nachachtung hiermit öffentlich bekannt
gema
Eisenach den 20sten November 18
rebbrtenus,. Sht # hndeegirung.
Wir Karl August,
von Goktes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustade und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
thun kund und zu wissen, daß Wir mit bereits 1817. erklaͤrter Zustimmung Unfres
getreuen bandtages, das für unsere alt- Eisenachischen Lande gesetzlich besteyende, alo Bey-