sion uͤber die Norm, nach welcher der
Brantwein zu verimposten sey. Es
entwickelte sich aber auch dießmal kein Vorschlag,
welcher für alle Landestheile gleich anwend-
bar gefunden worden wäre; vielmehr begrün-
dete sich die Ansicht, daß wegen großer Ver-
schiedenheit der kandestheile, in ihrer Na-
tur, politischen Zusammenstellung, Umgebung,
und der daraus hervorgehenden Verhaltnisse
eine allen gleiche Verimpostirungs-Art nicht
wohl auszumitteln seyn werde.
Es wurde nun zwar die Frage: ob die
gegen das Regulativ (welches die bieherige
Berechnungsart der Abgabe bepbehüält) auf-
gestellten Gründe von solcher Wichtigkeit
wären, daß man von den Bestimmungen
desselben abgehen könne? unter 28. Mitglie-
dern durch eine Mehrheit von 6. Stimmen
verneint; jedoch um den mancherley ausge-
sprochenen und als beachtungswerth aner-
kannten Wünschen zu genügen, beschlossen, in
der Erkläárungsschrift dahin anzutragen, daß
die administrativen Behörden zur Belebung
eines der Landes-Industrie so wichtgen Ge-
schäfts sich mit den Brantweinbrennern über
Impost-Aversional-Quanta, wo man sie wün-
sche, Versuchsweise zu benehmen, bey Be-
stimmung derselben aber darauf zu sehen
haben möchten, daß weder die Landeskassen“
noch vorzüglich die Brantweinbrenner unter
sich benachtheiligt würden.
Der Vortrag gieng nun zur zweyten
Abtheilung des g. 2. Cap. VI. fort, nach
welcher von jedem Weimar. Scheffel Getrai-
de beym Brantweinbrennen consumirt, in
der Regel 7 gr., Ausnahmsweise aber in
den insolirt liegenden Landestheilen des Groß-
herzogthums, namentlich im Amte Alstedt
und in der Stadt Ostheim mit Vorderge-
richt nur 2 gr, und im Neustädter Kreise
3 gr. entrichtet werden soll.
Weil nun aber in den, dem neuen Im-
post = Regulative beigelegten Ministerial-
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Vortrage die Gleichsetzung aller Landestheile
empfohlen worden war; so sprach man
sich über die durchgreifende Vereinigung
aller Kreise des Großherzogthums in Bezug
auf indirecte Abgaben weiter aus. Gegen
diejenigen, welche einen Unterschied gemacht
wünschten in der Erhebung der indirecten
Abgaben, um die verschiedenen Verhältnisse
zu berücksichtigen, erklärte sich ein Abgeord-
neter dahin, daß man in einem solchen Falle
für das Unterschiedmachen gar kein Ende
absehe: denn nehme man einmal einen Un-
terschied zwischen den Kreisen an, so sprä-
chen dieselben Beweggründe dafür, auch bey
einzelnen Aemtern und Ortschaften derglei-
chen Verschiedenheiten anzubringen. In Be-
zug auf indirecte Abgaben gebe es nichts
schädlicheres, als Provinzial = Abtheilungen,
weil dadurch nur Prägravationen bewirkt
würden, welche man doch möglichst zu ver-
meiden suchen müsse. Indem mehrere Mit-
glieder der Versammlung mit der letzten
Ansicht einverstanden waren, mehrere aber
die entgegengesetzte Meinung hatten und die
Discussion eine Vereinigung der Meinungen
nicht herbey führen konnte, so wurde abge-
stimmt und 19. Stimmen entschieden gegen
1o., daß der Wunsch bey Erhebung der in-
directen Abgaben, auf die Verschiedenheit
der Landestheile Rucksicht zu nehmen und daß
die dabey nöthigen Nodificationen bey dem
künftigen Landtage von den Behörden in
Vorschlag gebracht werden möchten, in die
Erklárungsschrift ausgenommen werden sollte.
Die weitern Bemerkungen und Wünsche,
zu welchen sich der Landtag vereinigte, be-
trafen einige andere §#. von minderem
Belange, und die angefügte Instruction für
die Impost-Einnehmer. Diese Bemerkungen
wird die Erklérungsschrift über die Prü-
fung des neuen Impost-Regulativs ent.
halten.