Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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Blickes, rollenden Augen, haben slch serner Betlubung, schlagshnlicher Zustand, Suckun- 
gen 1c. eingesunden: so ist wahrscheinlich, daß das Gift betäubender Natur sey, und 
dann ist immer wieder das Wünschenswertheste, daß man Erbrechen veranlassen könne; 
außer dem passen Blutentziehung, kalte Umschläge auf den Kopf, Zuwehen kähler Lust, Wa- 
schen des Gesichtes und Körpers mit Wasser und Essig. Dabey läßt man viel äuerliches 
Getränk von Wasser und Essig, saure Molken, Buttermilch genießen, giebt Klystiere von 
Wasser, Essig und Salz und läßt den Betänbten in angemessenem Grade reiben. 
Doch gilt das hier Gesagte nur für den Anfang unb die Zeit, wo der Arzt nicht 
zugegen ist, der, so wie er ankommt, die Behandlung nach seiner Einsscht und den beson- 
deren Umständen zu leiten hat. 
In Beoziehung auf das Verfahren in Vergistungsfällen, wo man die Art des Gistes 
kennt, bemerke man Folgendes: 
bey Vergiftungen durch Arsenik, Operment, Kobald, Fliegenstein r2c. (desgleichen, wenn 
es vorkäme, bey Vergistungen durch Wismuth-, Gold-oder Zinksalze) sucht man durch vie- 
les Trinken von Wasser, von schleimigen Abkochungen 2c. den Magen zu füllen und Er- 
brechen zu erregen. 
Dann läßt man eine Seisenauflösung (ein Pfund Seife in vier Pfund Wasser) oder eine 
Mischung von Kalkwasser (Gz welchem Behuf man ein halbes Loth äbenden Kalk fünf bis sechs 
Minuten lang in ein und ein halbes bis zwey Nösel Wasser legt und durchseihet) und Zucker- 
wasser in Menge trinken; daben laue Klystiere mit Oel und überhaupt das Verfahren, wie 
es so eben unter r. angegeben ist, anwenden. 
Bey Vergiftungen durch kupferhaltige Substanzen, Grünspan rc. ist Epweiß (von zwelf 
bis funfzehen Evern, mit zwey Mah Wasser verdünnt, alle zwey bis drey Minuten ein 
Glas voll) das beste Gegengist. Vortheilhaft, jedoch kein Gegengist, ist auch Zuckerwasser. 
Bey Vergiftungen durch Bley-Präparate, Bleyzucker, Bley-Ertrakt rc. ist das Beste 
eine Auflösung von Glaubersalz oder Bittersalz trinken zu lassen, wodurch das nachtheilige 
Vlevwasser in ein unschädliches verwandelt, oft auch durch Erbrechen ausgeleert wird; wozu 
noch schleimige Klystiere, warme Umschläge auf den Unterleib kommen mössen.
	        
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