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Netlamationen zu ertheilen, auc seine gutachtliche Meynung darüber zum Hrotokolle zu
geben und solches mit zu unterzeichnen.
Den betheiligten Patrimonial-Beamten und Gerichts-Direktoren bleibt überlassen, in
dem Musterungs- Termine selbst zu erscheinen, und nach vorgängiger. Anmeldung deshalb
bey dem Landrathe der Verhandlung beyzuwohnen, auch sich mit Erläuterung und Begutach-
tung der Reklamationen aus ihren Gerichtorten zum rekgkel. Gvernehmen zu lassen. Wo-
fern dieselben jedoch nicht selbst erscheinen, haben sie dafür Sorge zu tragen, daß der
Schuldheiß, oder ein anderes der Ortöverhältnisse baelere kundiges und zennisiee Mit-
glied deu Ortsvorstandes, sich im Musterungs-Termine pünktlich einsinde, um sich, auf Be-
sragen des LandratheS, über die aus jedem Orte zur Sprache kommenden Gesuche gehörlg
virne hmen r lassen.
Für jeden Fall des Ausbleibens eines solchen Abgeordneten hat die Ortsobrigkeit zwey
Ihaler —iiM zur Kriegskosse zu erlegen, jedoch mit Vorbehalt ihres Regresses an den
usgcbliebenen.
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Im Verloosungs= und Rekrutenaushebungs-Termine bleiht den betheiligten Aemtern,
Gerichten und Stadträthen das Erscheinen um so mehr unbenommen, als ohnehin auch bey
dieser Verbandlung° bie groͤßte DOeffentlichkeit Statt sinden soll, wobey uͤbrigens von selbst
zu erwarten ist, daß sie, im Falle ihres Zugegenseyns, auf Ersuchen des LandratheS, an
der Verhand#ung r Antheil nehmen werden, um dleses Geschäfe zu erleichtern und
abmlürzen.
VIII.
Die Großherzoglichen Aemter, die Parrimonial-Aemter, Gerichte, wie auch die Stadt-
rüthe werden ubrigens von selbst sich beeisern, die im §. 31 des Gesetzes anempfohlene stete
Aufmerksamleit auf dasjenige zu richten, was zu Entdeckung von Irrthümern, Versehen und
Aulassungen Iin den Listen auch späterhin noch führen kann, und nicht nur auf die
Verbrsserung dieser Fehler, sondern auch nach Besinden auf dle Ausfindigmachung ungehor-
samer Militär-Pflichtiger in lhrem Bereiche, zu allen Zeiten pflichtmäßigen Bedacht zu
nehmen.
Sebema zur Liste
der im Jahre 1690 gebehrnen Dienstpflichtigen zu
Vor- und Zunahmen Nahmen und Stand
Geburtkort. de5 Vaters des Anmerkungen.
Dienstpflichtigen. lenstpflichtlatn.
nbi. Se##e 18, Zelle 1, R X. statt XI. und Selte 106, . 43) Sei“ 1, de baeemt. Koft de Lered, 11
lesen. .