Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

160 
Netlamationen zu ertheilen, auc seine gutachtliche Meynung darüber zum Hrotokolle zu 
geben und solches mit zu unterzeichnen. 
Den betheiligten Patrimonial-Beamten und Gerichts-Direktoren bleibt überlassen, in 
dem Musterungs- Termine selbst zu erscheinen, und nach vorgängiger. Anmeldung deshalb 
bey dem Landrathe der Verhandlung beyzuwohnen, auch sich mit Erläuterung und Begutach- 
tung der Reklamationen aus ihren Gerichtorten zum rekgkel. Gvernehmen zu lassen. Wo- 
fern dieselben jedoch nicht selbst erscheinen, haben sie dafür Sorge zu tragen, daß der 
Schuldheiß, oder ein anderes der Ortöverhältnisse baelere kundiges und zennisiee Mit- 
glied deu Ortsvorstandes, sich im Musterungs-Termine pünktlich einsinde, um sich, auf Be- 
sragen des LandratheS, über die aus jedem Orte zur Sprache kommenden Gesuche gehörlg 
virne hmen r lassen. 
Für jeden Fall des Ausbleibens eines solchen Abgeordneten hat die Ortsobrigkeit zwey 
Ihaler —iiM zur Kriegskosse zu erlegen, jedoch mit Vorbehalt ihres Regresses an den 
usgcbliebenen. 
L 
Im Verloosungs= und Rekrutenaushebungs-Termine bleiht den betheiligten Aemtern, 
Gerichten und Stadträthen das Erscheinen um so mehr unbenommen, als ohnehin auch bey 
dieser Verbandlung° bie groͤßte DOeffentlichkeit Statt sinden soll, wobey uͤbrigens von selbst 
zu erwarten ist, daß sie, im Falle ihres Zugegenseyns, auf Ersuchen des LandratheS, an 
der Verhand#ung r Antheil nehmen werden, um dleses Geschäfe zu erleichtern und 
abmlürzen. 
VIII. 
Die Großherzoglichen Aemter, die Parrimonial-Aemter, Gerichte, wie auch die Stadt- 
rüthe werden ubrigens von selbst sich beeisern, die im §. 31 des Gesetzes anempfohlene stete 
Aufmerksamleit auf dasjenige zu richten, was zu Entdeckung von Irrthümern, Versehen und 
Aulassungen Iin den Listen auch späterhin noch führen kann, und nicht nur auf die 
Verbrsserung dieser Fehler, sondern auch nach Besinden auf dle Ausfindigmachung ungehor- 
samer Militär-Pflichtiger in lhrem Bereiche, zu allen Zeiten pflichtmäßigen Bedacht zu 
nehmen. 
Sebema zur Liste 
der im Jahre 1690 gebehrnen Dienstpflichtigen zu 
  
Vor- und Zunahmen Nahmen und Stand 
Geburtkort. de5 Vaters des Anmerkungen. 
Dienstpflichtigen. lenstpflichtlatn. 
  
  
  
nbi. Se##e 18, Zelle 1, R X. statt XI. und Selte 106, . 43) Sei“ 1, de baeemt. Koft de Lered, 11 
lesen. .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.