Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Inhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
No. ber 
Bekanntma- 
  
I. in dem W'inariscen, Jenaischen und Eisenachischen 4½ 
aller Land 
II. in dem Nenpbusschn Artise 
III. im Amie Tautenburg * den abrigen sonst Abrigl. eial, 
Thüringischen Ortlscha ( 
JV. in den sonst Ghnlchlen Lonbestheilem 
V. in der Grasschaft Blankenhapn und der nirdern- * 
Krannichseld 
VI. in Dienstedt, Tannich und Breitenbeerda . . . 
VII. in den sonst Futdaischen Landesthtilen ... 
VIII. in den vormahls Hessischen Gebiekhslheilen 
IX. in den fonst reichörillerschaftlichen Pargellen . 
Studierende auf der Gesammt-Akademie Jena. Neue Gesetze für 
dieselben. Weimar vom ölcn und Gotha vom gten Tpril 1824 
Studierende, so von frembden auf Königl. Preußische Universitäten 
kommen, werden dort nicht anders immatrikulirt, als wenn sie mit 
der Legitimotion versehen sind, doß sie biéher an unerlaubten Ver- 
bindungen und Umtrieben überall keinen Antheil gehabt haben 
Sühneversuche in ECheirrungssachen, gehalten vor dem hiesigen Ober: 
Konsisforium. In den betreffenden Terminen werden Anwalle und 
Geschlechtsvormünder nicht zugelassen . . . . 
T. 
Taͤnnich. Die dasigen Gerichte sind tem Jusliz--Arile Berka ent- 
nommen und dem Jusisz= Amte Blankerharn einbe###rkt werden 
Tausen unehelicher Kinder — die diebsellsigen Gebuͤhren der Geisili- 
chen detr. 
Taxatoren: Vorschrist wegen rer denselben zu berechuenden GEe - 
Todten-Register. Haltung derselben durch die Unterobrigleiten. 
Erneuerung der Cirkulor= Verordnung v. 39. Februar 1780 mit 
dem Bepsügen, in den darin genannten Fällen, insbesondere bey vor, 
gesollenen Selbstmorden, die Anzeige dem Epporus der Diözes 
zu machen 
rer been" der Geislichen. Siehe Impost- und Trank- 
steuerfrephei 
Trauungen de 4n verschiedenen Konsessionen ssch bekennenden Braut. 
leute. Bey diesen sind zwey von den Brautleulen zu wählende und 
in das Kirchenbuch einzutragende Zeugen biyzuziehen 
  
20. 
86. 
108, 109. 
121. 
III. 
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