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Seite des
Regierungs-
No. ber
Bekanntma-
I. in dem W'inariscen, Jenaischen und Eisenachischen 4½
aller Land
II. in dem Nenpbusschn Artise
III. im Amie Tautenburg * den abrigen sonst Abrigl. eial,
Thüringischen Ortlscha (
JV. in den sonst Ghnlchlen Lonbestheilem
V. in der Grasschaft Blankenhapn und der nirdern- *
Krannichseld
VI. in Dienstedt, Tannich und Breitenbeerda . . .
VII. in den sonst Futdaischen Landesthtilen ...
VIII. in den vormahls Hessischen Gebiekhslheilen
IX. in den fonst reichörillerschaftlichen Pargellen .
Studierende auf der Gesammt-Akademie Jena. Neue Gesetze für
dieselben. Weimar vom ölcn und Gotha vom gten Tpril 1824
Studierende, so von frembden auf Königl. Preußische Universitäten
kommen, werden dort nicht anders immatrikulirt, als wenn sie mit
der Legitimotion versehen sind, doß sie biéher an unerlaubten Ver-
bindungen und Umtrieben überall keinen Antheil gehabt haben
Sühneversuche in ECheirrungssachen, gehalten vor dem hiesigen Ober:
Konsisforium. In den betreffenden Terminen werden Anwalle und
Geschlechtsvormünder nicht zugelassen . . . .
T.
Taͤnnich. Die dasigen Gerichte sind tem Jusliz--Arile Berka ent-
nommen und dem Jusisz= Amte Blankerharn einbe###rkt werden
Tausen unehelicher Kinder — die diebsellsigen Gebuͤhren der Geisili-
chen detr.
Taxatoren: Vorschrist wegen rer denselben zu berechuenden GEe -
Todten-Register. Haltung derselben durch die Unterobrigleiten.
Erneuerung der Cirkulor= Verordnung v. 39. Februar 1780 mit
dem Bepsügen, in den darin genannten Fällen, insbesondere bey vor,
gesollenen Selbstmorden, die Anzeige dem Epporus der Diözes
zu machen
rer been" der Geislichen. Siehe Impost- und Trank-
steuerfrephei
Trauungen de 4n verschiedenen Konsessionen ssch bekennenden Braut.
leute. Bey diesen sind zwey von den Brautleulen zu wählende und
in das Kirchenbuch einzutragende Zeugen biyzuziehen
20.
86.
108, 109.
121.
III.
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