IV. Nachdem das der unterzeichnetken Behörde gnädigst aufgegebene Entschäri-
gungs-Geschäft wegen der verlohrnen Impost= und Tranksteuerfrey-
heit für die Geistlichen und Schullehrer des diesseitigen Bereichs, auf
das Jahr 1822 nunmehr gänzlich beendigt und die gleichmäßige Verbereitung jenes Ge-
schäfte für das Jahr 1823 höchst anbefohlen worden: so werden sämmtliche Geistli-
che und Schullehrer, welche vor dem Jahre 1812 zu ihrem Amte bestätiget worden,
und demnach allein zu dem fraglichen Entschädigungöanspruch berechtigt sind, hiermie auf-
gefordert, die vorschriftsmäßige Angabe ihrer Bier-Konsumtion in dem Jahre 7823 mit
Bescheinigung der resp. Impost= und Tranksteuer-Einnehmer jeden Orts, nebst zu erwar-
tender dem gemäßer Tranksteuec= und Impost-Entschädigung, mit Abzug der Personensteuer,
in Form einer Quittung, nach beygehendem Formular sub A. binnen vier Wochen
durch die betreffenden Di#cesane, pünktlich anher einzureichen.
Eisenach den 16. Juny 1824.
Großherzogl. Sächs. Ober-Confistorlum das.
D. J. A.
Nebe.
Formular 4.
— Thaler — Gr. — Vf. Impest und Tranksieuer auf — Eimer Bler, welche ich im
Jahre 1823 wirklich consumirt habe, sind mir theils baar, theils durch Zurechnung von
— Thaler — Gr. Versonensteuer, welche ich zuvor jaͤhrlich zu entrichten hatte, wieder
erstattet worden, woruͤber ich hiermit quittire.
V. Wegen mehrerer neuerlich eingelaufener Beschwerben, hinsichtlich der Gebüh-
ren-Forderung bey Taufen unehelicher Kinder, werden sämmtliche Geist.
liche und Schullehrer des diesseitigen Konsistorial-Bereichs hiermit an den Inhalt des un-
bter dem 23sien Oktober 1878 bereits ergangenen Cirkular-Vefehls erinnert, wonach, au-
ßer dem selbigen bestimmten gesehmäßigem Antheile an den Fornikations= Strafgeldern, bey
dergleichen Tauffällen keine Erhöhung der Gebühr Statt sinden, sondern nur das
sonst aller Orten Gewöhnliche gefordert werden darf, und haben sich hiernach die betreffen-
den Geistlichen und Schullehrer bey vorkommenden Fällen zu achten.
Eisenach den 25sten Juny 1824.
Grohherzogl. Sächs. Ober-Consistorium dal.
.Nebe.