Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Inhalt. 
Seile des 
Regierungs. 
6. 
No. der 
Bekanntma- 
chung. 
  
Schul-Stipendium — das von dem Herzog Johonn Ernst zu Eisenach 
gestistete — die hinsschtlich dessen erthellung gelrossene- der 3 
tung gemäße Abinderung detr. 
Schulstuben. — Erläuterung wegen der % rn der 
Gemeinden zu Verheibung derselben 
Schulvorstand. Regulatio für den nac g. 20 des Gescles vom 
15. May 1821 über Schul-Ferien, Schulversäumnisse und deren 
Ahndung (Reg. Bl. v. J. 1321 S. 605 — 612) in den Gemeinden 
hur Beförderung des regelmähigen Schulbesuches aller Orten zu bil, 
denden Sche wersichs. 2%% kanntwachunz des Eisenach. Ober. 
Konsssloriums 
Secir-Uebungen — biy tinltigen Geluchen um Zilasun zur 
aͤrztlichen und wundaͤrztlichen Pruͤfung muͤssen auch Zeugnisse uͤber 
gemachte Fortschritte in den Seeir-lUebungen mit vorgelegt werden 
Selbstmorde. Siehe Todtenregister. 
Selbst. Prápariren und Scciren wird den auf eine Anstellung im 
Großberzogthume machenden Studierenden der Wen und Chirurgie 
zur Pflicht gemacht . . . 
Sportelbezug: kuͤnstig soll 6% allen parsenal. warhnberung in 
mit Accidenzien, Bezug verbundenen Stellen der damit Neubekleidete 
sosort in den vollen Sportelbezug treten und weder er, noch seine 
Erben über das Sterbe= und Gnaden= Quartal hinous einen An- 
spruch auf außenstehende, von ihm verdiente Sporteln haben, mit 
Ausnahme der in einc bessere Stelle nicht sortgrrich. Staatödtener 
der alt. Weimorischen Lande . . 
SpokkchOieslebiydniinmntelbak Gkouhekzogl Justiz llntekbehök 
den. Befehl wegen deren Beybringung und gegen deren Aufschwellung 
Sportel-Reste, welche von den Grohterzogl. Jusli= Ober= und Un- 
terbehörden der Großherzogl. Kammer als Gewaͤhrschaft zugerechnet 
werden. Ueber deren Erloß oder Kaduzirung soll der Kammer 
bie alleinige Kognition zustehen, doher jedes pirfaufte Gesuch und 
resp. Bericht an vieselbe zu richten ist 
Steuer. Einnehmer — deren chne 8. Frobhnfreyheit. 
Steuer-Restanten. Siche Exeku 
Steuer-Termine. Beslimmung 4 Nun Erhebung in jedem der 
drey Johre 1823, 1875 und 1826, nach Maßgabe des Steuer= Pa- 
tentes v. 25. T 823 (e- Bl. v. zvßô saz S. —½y 
und zwarv: 
  
113, 111. 
16. 
99 - 102. 
  
 
	        
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